UNO will Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und Wirtschaftsmigranten verwischen

Die Globalisten sind fleißig bei der Arbeit: Sie wollen die globale Migration von Hunderten von Millionen Menschen erleichtern. Der Weg scheint vorgezeichnet: von der Dritten Welt nach Europa. Dabei werden Wirtschaftsmigranten in ihrem Status zunehmend den Flüchtlingen angeglichen.

Flüchtlingen zu helfen ist Gebot der allgemeinen Menschenrechte. Wer aber auch Wirtschaftsmigranten und Migranten mit anderen Motivationen unterstützen will, der braucht nur ihren Status dem von Flüchtlingen anzupassen.

Das tut die UNO mit ihren Unterorganisationen, wie dem UNHCR, seit Jahren, und zwar Schritt für Schritt im globalen Maßstab. Der erste Schritt ist die Klärung und Festigung der Rechte von Flüchtlingen (»The global compact on refugees«). Der zweite Schritt ist die Absicherung der allgemeinen Migrationsströme durch schrittweise Angleichung an den Status von Flüchtlingen (»Global compact for safe, orderly and regular migration«).

Ein Schritt, diese Angleichung vorzunehmen, ist es, Wirtschaftsmigranten, die aus Armutsgründen nach Europa kommen wollen, als »Klimaflüchtlinge« anzuerkennen. So heißt es im »The global compact on refugees« unter Punkt 47 (Seite 8):

»In addition, where appropriate, UNHCR will advise on addressing broader international protection challenges, together with other relevant stakeholders. This could include: measures to protect those displaced by natural disasters and climate change, taking into  account regional refugee instruments, as well as practices such as  temporary protection, humanitarian stay arrangements, and complementary or subsidiary protection; and the establishment or strengthening of statelessness determination procedures.«

Es wird mit allen Mitteln versucht, Flüchtlingen den Zugang zu allen mögliche Formen staatlicher Unterstützung zu ermöglichen. Sie sollen Stipendien für Universitäten bekommen (wer bezahlt das?), als Lehrer arbeiten, und Familien sollen leichter ihre Angehörigen nachholen können.

Im »Global compact for safe, orderly and regular migration« wird dann (unter Punkt »Objective 4«, S. 10 f.) vorgeschrieben, wie Migranten möglichst mit Dokumenten ausgestattet werden, um einen legalen nationalen Status zu bekommen. Dazu gehört vor allen auch, dass Kinder, die in anderen Staaten geboren werden, einen Pass des jeweiligen Gastlandes bekommen.

Unter »Objective 5« werden schließlich auch Punkte summiert, die erklären, dass auch Aspekte der Wirtschaftsmobilität, Mobilität von Arbeitskräften und Ausgleich von demographischen Faktoren eine Rolle spielen sollen, wie auch die Chance, in anderen Ländern eine Ausbildung und ein Studium zu absolvieren.

Für die Bürger Europas bedeutet dies übersetzt, dass der Steuerzahler die Ausbildung und das Studium von Migranten mitfinanziert und gleichzeitig den Zustrom billiger Arbeitskräfte aus der Dritten Welt nach Europa mitträgt.

Beitrag erschien zuerst auf freiewelt.net