Lebensschutz droht Kriminalisierung: EU will Abtreibung zum Menschenrecht erklären

Abtreibung soll vollumfängliche Legalisierung erfahren. Um dies zu erreichen, hat das EU-Parlament verschiedene Entschlüsse gefasst, die zusammen genommen darauf hinauslaufen, dem Lebensrecht ungeborener Kinder die gesetzliche Grundlage zu entziehen.

In ihrem Entschluss zur Lage der Menschenrechte in der EU vom 1. März 2018 ((2017/2125(INI)) hat die EU über ein umfangreiches Paket an Maßnahmen abgestimmt, die künftig im europäischen Raum gesetzliche Geltung auf Nationalebene entfalten sollen. Zu diesem Paket gehört auch die Frage der Abtreibung – im EU-Jargon beschönigend als „sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen“ bezeichnet. Diese sollen nach dem Willen der EU die Möglichkeit erhalten, die vorgeburtliche Kindstötung ungehindert vom Gesetzgeber, also legal und frei vornehmen zu lassen. Eine Abtreibung könnte in der Konsequenz bis zu einem Tag vor der Geburt stattfinden, wenn die Mutter dies wünscht. Das Lebensrecht des Kindes sinkt in dieser Perspektive zu einem disponiblen Rechtsgut herab, das dem sogenannten Selbstbestimmungsrecht der Frau zu jeder Zeit und mit jeder Begründung unterlegen ist.


Um Kritik oder gar Protest gegen diese skandalöse Abstimmung gegen den Lebensschutz von vornherein den Wind aus den Segeln zu nehmen, bedient sich das EU-Parlament des altbewährten Kniffs der Begriffsverdrehung: Abtreibung wird kurzerhand mit einem Menschenrecht gleichgesetzt, das in Wahrheit ein reines Frauenrecht ist. Ein solches unterstelltes Recht erlaubt dem Wortführer – in dem Fall die EU-Parlamentarier – eine Zahl von Folgemaßnahmen abzuleiten, die zusammen genommen darauf abzielen, den gesetzlich garantierten Schutzstatus ungeborenen Lebens zu einem rechtlichen Nullum gerinnen zu lassen. So soll die Abwesenheit von Abtreibungsmöglichkeiten künftig als Folter gelten, weil eine Frau dadurch gezwungen sein könnte, ihre ungewollte Schwangerschaft fortzusetzen. Dies setzt die EU faktisch mit Körperverletzung gleich. Und sie beläßt es nicht bei der Betrachtung der „Opferseite“. Denn, um Abtreibung auf Wunsch vollständig durchzusetzen, müssen auch ihre Gegner entschärft werden; in diesem Fall Krankenschwestern und Ärzte, die sich unwillig zeigen, dem auf das Töten angelegten medizinischen Eingriff zu assistieren beziehungsweise diesen durchzuführen. Die bisherige Möglichkeit des medizinischen Personals, einer Frau die Abtreibung unter Berufung auf Gewissensgründe zu verweigern, stellt in der Logik von Abtreibung = Menschenrecht ein Verstoß gegen letzteres dar, weil die „Interessen und Rechte Einzelner, die um legale medizinische Versorgung ersuchen“, dadurch mißachtet werden. Im Klartext: Wer sich als Arzt einer Abtreibung verweigert, könnte sich künftig einer Straftat schuldig machen.


Der Entschluss zur Lage der Menschenrechte ist der bislang umfassendste Vorstoß des EU-Parlaments, Abtreibung vollumfänglich freizugeben. Die in Deutschland – ohnehin unzureichende – Fristenlösung könnte unter Berufung auf die gesetzgeberische Weisungskompetenz der EU vom Bundestag ausgehebelt werden. Es steht zu vermuten, daß die Abgeordneten der C-Parteien im Bundestag sich ähnlich verhalten werden wie deren Kollegen vor rund einem Monat in Brüssel: Sie werden sich auf die Seite der Abtreibungsbefürworter von Grünen, Linken und SPD stellen und dafür stimmen, Abtreibung zu legalisieren. Die für die CDU/CSU häßliche Alternative wäre nämlich gewesen, zusammen mit der AfD zu stimmen, die als einzige Fraktion einen Gegenantrag zur Entschlussvorlage einbrachte. Aber für die CDU/ CSU-Fraktion in Brüssel zählt Parteitaktik offensichtlich mehr als das christliche Bekenntnis zum Lebensschutz. Sie zählt mehr als Glaubwürdigkeit und Reputation. Paradigmatisch für den inneren Zerfall und für die Doppelmoral der C-Parteien steht das Verhalten des Abgeordneten Peter Liese: Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Arzt und Politiker ist beim Ring „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) aktiv, was ihn freilich nicht daran hinderte, sich für die legale Tötung ungeborenen Lebens auszusprechen. Der Mann hat sich jetzt im Brüsseler Parlament zu seinem eigenen Gegner gemacht.


Hier gelangen Sie zum gesammelten Abstimmungsergebnis der deutschen EU-Parlamentarier:

http://www.familien-schutz.de/wp-content/uploads/2018/05/EU-Parlament_Grundrechte-Ergebnisse-namentliche-Abstimmung-Deutschland-1.pdf


Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz