Faeser kündigt mögliches AfD-Verbotsverfahren an, sobald Haldenwang die Vorlage dazu gibt

Die Ampel-Regierung trägt zum Niedergang der deutschen Wirtschaft bei. Die Bürger wählen zunehmend AfD. Die Ampel-Parteien sind alarmiert. Nun wird die Möglichkeit eines Verbotsverfahren gegen die AfD ins Auge gefasst.

Wie unter anderem das Magazin »Cicero« berichtete, hat die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) am Rande der Pressekonferenz mit Thomas Haldenwang zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2022 ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD angekündigt [siehe auch kommentierendes Video auf YouTube HIER].

Bei Cicero heißt es:

»Auf die Frage eines Journalisten, ob sie im Fall der Fälle ein Verbotsverfahren einleiten werde, gab Nancy Faeser (SPD) eine ziemlich klare Antwort: ›Ich in meiner Funktion als Bundesinnenministerin verlasse mich auf meine Behörden (…). Wenn die irgendwann zu dem Ergebnis kommen, dass es genügend Gründe zur Einordnung als verfassungswidrig gibt, dann werde ich auch entsprechend vorgehen.‹

Das kann man gar nicht anders als Ankündigung verstehen, notfalls noch vor der nächsten Bundestagswahl mit dem schärfsten rechtlichen Schwert gegen die AfD vorzugehen. Die hohen Zustimmungswerte der Partei sollen offenbar auf diese Weise aus der Welt geschafft werden«.

Haldenwang selbst hatte gegenüber dem ZDF angemerkt, dass es unter anderem auch die Aufgabe des Verfassungsschutzes sei, die »Umfragewerte der AfD zu senken«.

Solche Bestrebungen wirken besonders verdächtig angesichts der hohen und steigenden Umfragewerte der AfD und des gewonnenen Landratsposten in Sonneberg, Thüringen.

Der Staatsrechtler Prof. em. Dr. Dietrich Murswiek von der Universität Freiburg erklärte, dass er diese die Äußerungen Haldenwangs für rechtswidrig hält [siehe Bericht Cicero]. Aufgabe des Verfassungsschutzes sei es, die Öffentlichkeit sachlich zu informieren, doch die politischen Konsequenzen daraus zu ziehen, sei Sache der Bürger. Er erklärte: » Der Verfassungsschutz darf diese nicht paternalistisch an die Hand nehmen und ihnen sagen, wen sie wählen oder nicht wählen sollen. Wahlkampf gegen eine Partei zu betreiben, überschreitet eindeutig die Aufgaben des Verfassungsschutzes.«

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