Bayern: 500 Euro Strafe zahlt, wer Heiligabend zur Späten Christmette geht

Die Bayerische Landesregierung hat beschlossen, den Besuch von Gottestdiensten am Heiligen Abend unter Strafe zu stellen.

Die Bayerische Landesregierung unter Markus Söder, CSU, hat eine nächtliche Ausgangssperre für Bayern beschlossen. Auch ohne einen wissenschaftlichen Nachweis, dass ein Zusammenhang besteht dem Infektionsgeschehen und der Häufigkeit, mit der die Bürger nachts ihre Häuser verlassen, wurde angeordnet, die Bürger müssten in ihren Wohnungen bleiben.

Zusätzlich werden Schulen und Kitas und die meisten Geschäfte geschlossen. Laut Markus Söder handelt es sich um einen »grundlegenden Lockdown« für den Freistaat, der diesen Namen damit wohl nur noch eingeschränkt tragen sollte. Die Ausgangssperre gilt bis 10. Januar.

Bei Verstößen gegen die landesweite Ausgangssperre wird nach Angaben der Staatskanzlei »ein Mindestbußgeld von 500 Euro festgesetzt« – bisher betrug der Betrag zwischen 50 und 500 Euro.

Ab Mittwoch darf man sich in Bayern nur noch in wenigen Ausnahmefällen außerhalb der Wohnung aufhalten - zum Beispiel wegen eines ärztlichen Notfalls, aus beruflichen Gründen oder für die Versorgung von Tieren. Staatskanzleichef Florian Herrmann, CSU, bezeichnete die Ausgangssperre als »unheimlich wichtige Maßnahme« – womit er ohne Frage recht hat. Die Regel sei wirklich ernst zu nehmen, ergänzte er, jeder müsse also um 21 Uhr schon zu Hause zu sein.

Von diesen drakonischen Maßnahmen sind auch alle Gottesdienste am Heilige Abend betroffen. In der aktuell gültigen Verordnung für Hotspots, in denen bereits eine Ausgangssperre verhängt wurde, waren späte Weihnachtsgottesdienst ausdrücklich ausgenommen.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, erklärte Ministerpräsident Söder: »Corona macht leider auch an Weihnachten nicht Halt oder Pause, und deswegen gelten die Regeln auch für die Feiertage«. Er betonte: »Jawohl, da gilt dann auch die Ausgangssperre.«

In den dunklen Zeiten der Epidemie, wenn Gefahr und Einsamkeit drohen, schließt die bayerische Landesregierung die Orte des Trostes: Die Kirchen. Der Besuch der Christmette am späten Heiligen Abend wird unter Strafe gestellt.

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