Zerstörung der Ehe stoppen

Zerstörung der Ehe stoppen

Nein zur Verantwortungsgemeinschaft

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An die Abgeordneten des Bundestages

Die Ampelkoalition will die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft als neues Rechtsinstitut einführen. Bitte verweigern Sie im Bundestag diesem Gesetz Ihre Stimme. Mit der Verantwortungsgemeinschaft würde eine neue Rechtsform in direkter Konkurrenz zur Ehe geschaffen. Eine solches staatlich privilegiertes Lebensmodell jenseits der Familie bedroht die Legitimation der Ehe und untergräbt die Existenz der Familie als Keimzelle des Lebens und der Gesellschaft. Ich ersuche Sie, diese für unsere Gesellschaft grundstürzende Gesetzesinitiative abzulehnen.

Hintergrund

Für die Ampelkoalition ist die klassische Ehe und Familie ein Auslaufmodell. Weil sie beides aber nicht direkt verbieten können, versuchen sie der natürlichsten Form menschlichen Zusammenlebens auf anderem Weg das Wasser abzugraben. Besonders auf Initiative der FDP und Bundesjustizminister Marcus Buschmann (FDP) soll dafür ein neues Rechtsinstitut in Konkurrenz zur Ehe eingeführt werden: die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft.

Die „Verantwortungsgemeinschaft“ beruht nicht mehr auf dem Trauschein, sondern auf einer Form des zivilen Pakts zwischen einer beliebig großen Anzahl von Menschen, die „Verantwortung füreinander übernehmen“ und dafür vom Staat steuerlich begünstigt werden. Das Geschlecht, die Anzahl der Personen, selbst verschiedene Wohnsitze sind dabei irrelevant. Denkbar wären eine Wohngemeinschaft, Mütter und Väter, die Kinder aufziehen, aber nicht heiraten wollen, alleinlebende, ältere Menschen, Nachbarn oder sogar muslimische Männer, die mit mehreren Frauen zusammenleben wollen.

Die Legitimation der Ehe als eine der Familie vorausgehende Rechts- und Lebensform würde durch ein solche Konkurrenzform untergraben und langfristig bedroht. Familie und Ehe als privilegierte Idealform menschlichen Zusammenlebens, auf dem letztlich die Überlebensfähigkeit von Staat und Gesellschaft beruhen, würden langfristig bedeutungslos, da sie unterschiedslos neben anderen Rechtsformen des Zusammenlebens (Verantwortungsgemeinschaft, Lebenspartnerschaft, Ehe für alle) existieren müssten und sich quasi in ihnen auflösen.

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