Verfassungsklage gegen das Selbstbestimmungsgesetz starten

Verfassungsklage gegen das Selbstbestimmungsgesetz starten

Ein Aufruf an die politische Opposition

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An den Fraktionsvorstand der CDU/CSU

Ich rufe Sie auf, Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen gegen das im April 2024 verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz. Die Möglichkeit, das Geschlecht zu wechseln ohne Gutachten beziehungsweise andere verpflichtende Kontrollen, gefährdet die natürliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, es spaltet Familien, es gefährdet die Sicherheit insbesondere von Frauen und Kindern. Ihre Partei hat massive Kritik an diesem Gesetz der Ampelkoalition geübt. Ich fordere Sie auf, dieser Kritik auch Taten folgen zu lassen: Reichen Sie Verfassungsbeschwerde gegen das Selbstbestimmungsgesetz ein.

Hintergrund

Jeder Bürger, vom Baby bis zum Hochbetagten, darf mindestens einmal im Jahr das Geschlecht wechseln. Minderjährige sogar etwas öfter. Wenn Mama oder Papa das natürliche Geschlecht ihrer Tochter bzw. ihres Sohns umtragen lassen wollen, müssen Kinder ab 5 Jahren (!) – konkret: vor dem Gesetz noch nicht geschäftsfähige Vorschulkinder – dem Wunsch ihrer Eltern zustimmen.

Damit hat der Irrsinn noch längst kein Ende. Ein legaler Geschlechtswechsel ohne Gutachten und Pflichtkontrollen bietet für Straftäter die ideale Möglichkeit, ihre Identität zu verschleiern und so der Strafverfolgung zu entgehen. So soll der Geschlechtswechsel nicht automatisch an die Sicherheitsbehörden gemeldet werden. Behörden wie Bürger werden zum sogenannten Offenbarungsverbot verpflichtet. Wer beispielsweise einen Mann, der sich als Frau kostümiert und sich als solche fühlt, mit dem biologischen Geschlecht anspricht, riskiert ein bis zu 10.000 Euro hohes Bußgeld.

Die schrankenlose Selbstbestimmung für die LGBT-Lobby spielt die bürgerliche Mehrheitsgesellschaft gegen eine Mikro-Minderheit aus zu Lasten des sozialen Friedens, des Wohlergehens der Kinder und der inneren Sicherheit.

Die CDU/ CSU muss ihrer massiven Kritik jetzt Taten folgen lassen und gegen das Selbstbestimmungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

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