Rechtsstaat, nicht Scharia

Rechtsstaat, nicht Scharia

Für ein Verbot des Scharia-Rechts in Deutschland

Teilnehmer
21.050
Ziel
> 25.000

An die Bundesregierung

Scharia-Gerichte und Scharia-Richter gehören nicht nach Deutschland und müssen verboten werden. Wir fordern deshalb die Anwendung der Scharia und die Gründung und Anrufung von Scharia-Gerichten unter Strafe zu stellen. Wir fordern darüber hinaus, dass Organisationen und Netzwerke, die die Anwendung des Scharia-Rechts in Deutschland fördern vom Verfassungsschutz überwacht und als verfassungsfeindlich verboten werden.

Hintergrund

In 29 islamischen Staaten ist das islamische Recht der Scharia einzige Quelle oder Hauptquelle des Rechts. In weiteren 26 Staaten ist sie Teil des Zivilrechts. Die islamischen Staaten erkennen auch die allgemeinen Menschenrechte nicht an, sondern beziehen sich in ihrem Gegenentwurf wie der Kairoer Erklärung ausdrücklich auf die Scharia. Das zeigt, dass der Islam in diesen Ländern ein politischer Islam ist, der nicht zwischen Religion, Recht und Politik unterscheidet. Dieses Recht ist mit einer säkularen Demokratie und Rechtsstaat unvereinbar.

Mit Millionen von muslimischen Migranten sind auch die traditionellen Rechtsvorstellungen nach Europa gekommen. Dazu gehört auch das Scharia-Recht mitsamt Richtern und Scharia-Gerichten. Das islamische Scharia-Recht steht für die Entmündigung der Frauen. Zwangsverheiratung und Gewalt zur Wiederherstellung der „Ehre“ sind Bestandteil der Scharia. Nicht-Muslime gelten als Menschen zweiter Klasse und dürfen sogar mit Gewalt bekämpft werden, wenn das im Interesse der Religion ist.

Zwangsverheiratung, Ehrenmorde und Terrorismus sind nur die extremsten Folgen der Scharia. Die Scharia fördert ethnisch-religiöse Parallelgesellschaften. Der Rechtsstaat verliert sein Gewaltmonopol und ganze Viertel entziehen sich unserer Rechtsordnung. Hinter verschlossenen Türen wird fundamentalistisches Recht gesprochen und es gelten ganz andere Regeln als die unseres Grundgesetzes. Die Scharia ist ein großes Integrationshindernis. Wenn der Rechtsstaat nicht immer mehr ausgehöhlt werden soll, dann muss er dieser Entwicklung entschlossen entgegen treten.

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