opferschutz statt täterschutz!

opferschutz statt täterschutz!

Für eine Strafrechtsreform - Schutz der Bürger vor Gewalt

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An die Bundesregierung

Die deutsche Justiz zeigt sich immer wieder gleichgültig gegenüber dem Leid der Opfer krimineller Gewalt. Während die Verweigerung von GEZ-Gebühren und Steuerdelikten mit langjährigen Freiheitsstrafen bedroht werden, werden Vergewaltigung und gar Mord von der Strafjustiz wie Kavaliersdelikte behandelt.

Es ist Zeit, das Strafrecht von Grund auf zu reformieren. Sühne und Abschreckung müssen wieder im Vordergrund stehen. Bei Gewaltverbrechen muss Gerechtigkeit für die Opfer sichergestellt werden. Wir fordern die Bundesregierung deshalb dazu auf, Mindeststrafen einzuführen, die Möglichkeit zur Verhängung von Bewährungsstrafen für Gewaltverbrechen einzuschränken und das Jugendstrafrecht zu verschärfen.

Hintergrund

Die Justiz fällt immer wieder Urteile, die rechtlich fragwürdig und moralisch schockierend sind. In Harburg etwa wurde ein 14-jähriges Mädchen von vier jungen Männern brutal vergewaltigt und anschließend bei Temperaturen um den Gefrierpunkt nahezu unbekleidet einfach in den Hof geworfen. Vor dem Gericht wurde das Opfer ein zweites Mal verhöhnt. Nur in einem Fall verhängte das Gericht eine kurze Haftstrafe von vier Jahren, in den anderen Fällen Bewährungsstrafen. Die Familien der Täter jubelten als das Urteil verkündet würde. Der Richter nannte die lächerlich milden Strafen „erzieherisch geboten.“

Die ist nur ein weiterer Fall in einer langen Kette von Fehlurteilen, milden Strafen und der Verhöhnung der Opfer durch eine Strafjustiz. Diese Justiz stellt sich nicht schützend vor den Bürger, sondern legt das Recht so gut wie immer zu Gunsten der brutalen Gewaltverbrecher aus. Die Polizei wird durch diese Art der Justiz demotiviert. Sie muss immer wieder erleben, dass Täter, die sie unter großen Anstrengungen einfangen, wieder auf freien Fuß gelassen werden. Da auf diese Justiz kein Verlass ist, muss der Gesetzgeber handeln und diesem Versagen ein Ende setzen. Die Möglichkeit milde Strafen zu verhängen, muss durch eine Strafrechtsreform eingeschränkt werden.


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