Nein zur Leihmutterschaft

Nein zur Leihmutterschaft

Gegen die Einführung der Leihmutterschaft in Deutschland

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An die Bundesregierung

Wir fordern, dass die Leihmutterschaft in Deutschland verboten bleibt. Denn sie verletzt die Würde der Frau und sie verletzt das Recht des Kindes auf seine leibliche Mutter. Nun möchte die FDP Leihmutterschaft laut Wahlprogramm „unter Auflagen“ zulassen. Nach der Bundestagswahl steht die FDP prinzipiell als Regierungspartner zur Verfügung. Es ist der erste Vorstoß einer großen Partei, die Gebärmutter-Vermietung innerhalb der Regierung verhandlungsfähig zu machen. Es muss sicher gestellt sein, dass das Embryonenschutzgesetz nicht aufgeweicht wird. Die leibliche Mutter muss auch rechtlich Mutter bleiben. Leihmutterschaft darf in Deutschland nicht zum Geschäftsmodell werden. Bitte setzen Sie sich dafür ein!

Hintergrund

Ab dem 1. Oktober gibt es in Deutschland die „Ehe für alle“. Durch sie können homosexuelle Paare – rechtlich abgesichert – die Elternschaft begründen. Bislang verhindert bei homo- wie auch heterosexuellen Paaren das restriktive deutsche Embryonenschutzgesetz, alle Möglichkeiten der reproduktiven Medizin auszuschöpfen. Medizinische Modifikationen des Erbguts bei Embryonen wie auch insbesondere die Leihmutterschaft sind in Deutschland verboten. Wer die Mietmutterschaft im Ausland in Anspruch nimmt, riskiert, daß ihm von einem deutschen Gericht die rechtliche Elternschaft nicht zuerkannt wird. Denn das 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz regelt, dass jede Frau automatisch die rechtliche Mutter des von ihr geborenen Kindes ist.

Nun wagt die FDP den ersten Vorstoß, das Verbot der Leihmutterschaft zu Fall zu bringen. Diese soll laut ihrem aktuellen Wahlprogramm „unter Auflagen“ in Deutschland zugelassen werden. Paaren soll es damit zukünftig erlaubt sein, eine Frau vertraglich zu verpflichten, ihre Gebärmutter für das Einsetzen einer befruchteten fremden Eizelle (in der Regel ist es die Eizelle der Frau bzw. der Samen des Mannes mit unerfülltem Kindeswunsch) zur Verfügung zu stellen. Dafür werden von den Eltern in spe hohe Geldbeträge an spezielle Agenturen gezahlt, während die von ihnen vermittelte Leihmutter jeden Anspruch auf das in ihrem Bauch heranwachsende Kind an Dritte abtritt.

Die Leihmutterschaftsprämien variieren weltweit von ungefähr 10.000 bis weit über 100.000 Euro. Von dieser Prämie erhält die „Baby-Produzentin“ allerdings nur einen verhältnismäßig geringen Anteil. Um die Kosten gering zu halten, beauftragen viele Paare Frauen aus Zweite- und Dritte Welt-Ländern, die ihren eigenen Körper gegen Geld ausbeuten lassen (müssen), um sich und ihre Familien zu ernähren. In den USA und in Indien hat sich aus der Gebärmutter-Vermietung („Rent a womb“) ein äußerst lukratives Geschäftsfeld entwickelt hat mit angeschlossenen Vermittlungsagenturen, Kliniken, Laboren und Ärzten. Dies könnte – nach dem Willen der FDP – bald auch in Deutschland Wirklichkeit werden.

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