Abtreibung ist kein Menschenrecht

Abtreibung ist kein Menschenrecht

Legalisierung von Abtreibung stoppen!

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An die Bundesregierung

Das EU-Parlament hat sich entschlossen, Abtreibung als Menschenrecht zu deklarieren. Damit vollzieht Brüssel den entscheidenden Dammbruch, die vorgeburtliche Kindstötung vollumfänglich zu legalisieren. Wir fordern Sie auf, sich mit aller Kraft gegen diesen Beschluss zu stemmen. Niemand hat das Recht, zu entscheiden, ob ein anderer weiterleben darf oder nicht. Verhindern Sie, dass die deutschen Regelungen zum Schutz ungeborenen Lebens durch die EU-Hintertür unwirksam gemacht werden. Das Töten darf in Deutschland nicht zum Recht werden. Deshalb: Zeigen Sie in unserem Land öffentlich und unmissverständlich Flagge für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder und widersprechen dem EU-Entschluss, Abtreibung zum Menschenrecht zu erklären.

Hintergrund

Nach Berechnungen des spanischen Familieninstituts werden in der Europäischen Union pro Stunde 138 Kinder im Mutterleib getötet, das sind 3309 Kinder pro Tag. In Deutschland sind in den vergangenen drei Jahrzehnten mehr als 8 Millionen Föten dem Abtreibungsarzt zum Opfer gefallen. Der Genozid an Ungeborenen setzt sich mit jährlich über 100.000 Fällen in Deutschland ungebrochen fort. Die Dunkelziffer soll doppelt so hoch liegen.


Das scheint den meisten EU-Parlamentariern nicht genug zu sein. In der Abstimmung über die Entschließung des EU-Parlaments vom 1. März 2018 zur aktuellen Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2017/215(INI)) haben die Abgeordneten Brüssel weitreichende Eingriffsmöglichkeiten in das nationale Recht mit großer Mehrheit zugebilligt. Neben den Themen Meinungs- und Gewissensfreiheit, Gender-Sexualkunde an Schulen und dem Schutz christlicher Minderheiten bildete auch die „sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen“ (gemeint ist Abtreibung) einen Abstimmungspunkt. Mit nur einer Gegenstimme sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, Abtreibung in den Rang eines Menschenrechts zu heben. Die Abwesenheit von medizinischen Abtreibungsmöglichkeiten, die eine Frau zwingen könnten, ihr ungewolltes Kind auszutragen, wird hingegen mit Folter gleichsetzt.


Diese offenkundige Absage an den Lebensschutz ist eine moralische Bankrotterklärung der EU-Parlamentarier. Menschenrechte gelten für alle, auch und gerade für die Schwächsten unserer Gesellschaft, nämlich die ungeborenen Kinder. Mit diesem Entschluss wird ihnen das Menschsein und damit auch das Recht zu leben von höchster Stelle abgesprochen.

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