An die Bundesregierung
Wir fordern, daß die geplanten Änderungen der Dublin-Regeln nicht in die Tat umgesetzt werden. Laut dieser angedachten Änderungen solle nicht mehr das erste Land innerhalb der EU, das ein Flüchtling erreicht, für dessen Asylverfahren zuständig sein, sondern das Land, indem bereits Angehörige von ihm leben. Diese "Ankerpersonen" würden somit einen massenhaften Familiennachzug ermöglichen. Schon jetzt ist Deutschland mit dem Massenzuzug überfordert. Die schon bestehenden Dublin-Regeln müssen wieder in Kraft gesetzt und die Drittstaatenregelung des Grundgesetzes konsequent angewandt werden.
Hintergrund
Das Europaparlament beabsichtigt die Dublin-Regeln zu ändern. Demnach solle zukünftig nicht mehr automatisch das Land, in dem ein Flüchtling zuerst die EU erreicht, zuständig sein, sondern jenes Land, in dem schon Angehörige des Flüchtlings leben. Das Bundesinnenministerium bemerkte dazu, daß "Deutschland dadurch erheblich mehr Asylsuchende aufnehmen müsste". Eine Obergrenze würde sich dadurch nicht mehr realisieren lassen. Den Innenexperten bereite auch besondere Sorge, daß nach den Vorschlägen des Parlaments faktisch die bloße Behauptung einer Familienverbindung ausreiche. Dies bedeute, daß ein Staat, in welchem sich eine große Anzahl von "Ankerpersonen" aufhielte, auch für diese großen Familienverbände zuständig sei. "Wenn jeder der über 1,4 Millionen Menschen, die seit 2015 in Deutschland Asyl beantragt haben, zur Ankerperson für neu in der EU ankommende Schutzsuchende wird, reden wir über ganz andere Größenordnungen als bei der Familienzusammenführung", so der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU).
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