kein Wahlrecht für Migranten

kein Wahlrecht für Migranten

KEIN WAHLRECHT FüR MIGRANTEN

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Ziel
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An die verantwortlichen Bundespolitiker

Wir fordern, daß das bestehende kommunale Wahlrecht für EU-Ausländer nicht auf Migranten ausgeweitet wird. Diese Forderung ist ein direkter Angriff auf unsere Demokratie.

Nur Staatsbürger - und auf kommunaler Ebene auch EU-Ausländer - sind wahlberechtigt.

Sämtliche Vorschläge, bei denen unser Wahlrecht verschenkt und unsere Staatsbürgerschaft entwertet wird, lehnen wir ab.

Hintergrund

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Aydan Özoguz hat als Vorsitzende einer SPD-nahen „Experten-Kommission“ radikale und verfassungswidrige Vorschläge vorgelegt, die, wenn sie umgesetzt werden, die deutsche Staatsbürgerschaft entwerten werden. Zu diesen Forderungen gehört, das Wahlrecht – über das bestehende Kommunalwahlrecht für EU-Ausländer hinaus - allgemein auf Migranten auszuweiten. Özuguz ist außerdem die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Migration. Die CDU/CSU hat sich mit der SPD auf die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft geeinigt.

Das Grundgesetz setzt ein Staatsvolk voraus. Wählen darf – mit Ausnahme des Kommunalwahlrechts für EU-Ausländer - nur derjenige, der Teil dieses Staatsvolkes ist. Die Zugehörigkeit zum Staatsvolk definiert sich durch die Staatsbürgerschaft. Die Vorschläge der SPD entwerten die Staatsbürgerschaft und zielen letztlich auf die Auflösung des Staatsvolkes.

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