An die Kirchenführer
EKD und Deutschen Bischofskonferenz haben angekündigt, AfD-Mitglieder von kirchlichen Ehrenämtern auszuschließen. Ich rufe Sie auf, diese ungeheuerliche, beispiellos opportunistische Entscheidung zu widerrufen. Die Ausgrenzung und Herabsetzung von Menschen mit politisch kontroversen Auffassungen widersprechen in eklatanter Weise der biblischen Botschaft und dem Wirken Christi als unseren Erlöser. Die Kirchen müssen versöhnen und zu verständigen suchen, anstatt Menschen nach weltanschaulichen Positionen zu selektieren und auszustoßen. Widerrufen Sie diese durch und durch parteipolitische Entscheidung, wenn Sie der Autorität der Kirche, der Sie vorstehen, nicht noch mehr Schaden zufügen wollen.
Hintergrund
Robust gehen hohe Funktionäre der Kirchen als selbsternannte Demokratieschützer gegen kritische Andersdenkende vor. AfD-nahen Christen, die sich in der Partei engagieren, droht nicht nur der Ausschluss von kirchlichen Ämtern wie Ehrenämtern, sondern auch das Berufsverbot bis hin zur Kündigung.
So wurde mit Martin Michaelis bereits der erste evangelische Pfarrer von seinen Aufgaben entbunden und muss überdies mit einem Disziplinarverfahren rechnen. Michaelis´ „Vergehen“: Er gab als Parteiloser seine Stadtrat-Kandidatur für die AfD in Quedlinburg bekannt.
Diakonie-Chef Rüdiger Schuch legte nach. In einem Interview drohte der Präsident des Diakonischen Werks allen Beschäftigten unverhohlen mit Kündigung, sollte diese die AfD unterstützen.
Justiziare der katholischen Kirche beraten über eine Neuregelung im kirchlichen Arbeitsrecht, die es ermöglicht, AfD-Mitgliedern die Teilhabe an kirchlichen Gremien zu blockieren beziehungsweise diese rechtlich abgesichert aus Kirchenräten auszuschließen.
Es ist abzusehen, daß neben Unvereinbarkeitschbeschlüssen gegen AfD-Christen noch weitere folgen werden. Befinden wir uns am Beginn einer kirchlichen Säuberungswelle gegen Andersdenkende?