Geplantes Infektionsschutzgesetz verhindern

Geplantes Infektionsschutzgesetz verhindern

Buschmanns und Lauterbachs Angriff auf die Freiheit stoppen

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Sehr geehrter Herr Buschmann,

ich fordere Sie dazu auf, Ihr geplantes Infektionsschutzgesetz zurückzuziehen.

Die FDP hat mit der Kritik der Corona-Regeln Wahlkampf betrieben und Freiheit und Eigenverantwortung befürwortet. Nun begehen Sie und Ihre Partei Verrat an den Bürgern.

Unsere europäischen Nachbarstaaten heben die Corona-Maßnahmen auf und gehen den Weg in die Normalität zurück. Wenn Sie mit Karl Lauterbach gemeinsame Sache machen, um die Bürgerrechte einzuschränken, verlieren Sie jede Glaubwürdigkeit.

Das von Ihnen mitgeplante Infektionsschutzgesetz ist weder gut noch gerecht. Den Bürgern alle drei Monate eine nebenwirkungsreiche Impfung aufzuzwingen ist ein massiver Eingriff in bürgerliche Freiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Hintergrund

Die FDP hat mit der Kritik an den Corona-Regeln Wahlkampf gemacht und mehr Freiheit gefordert. Jetzt hat der FDP-Justizminister Marco Buschmann sich mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt. Diese Einigung ist ein Verrat der FDP an ihren Wählern, ein Angriff auf die Freiheit und den gesunden Menschenverstand.

Während in ganz Europa die Maskenpflicht abgeschafft und die Corona-Gängelung beendet wird, verhalten sich Lauterbach und Buschmann so als, ob nichts gewesen wäre. Um in Zukunft in der Gastronomie keine Maske mehr tragen zu müssen, muß man sich alle drei Monate impfen lassen. Damit soll der Druck sich impfen zu lassen, trotz der Nebenwirkungen der Impfungen, noch einmal verstärkt werden.

Dabei zeigt gerade das geplante Infektionsschutzgesetz, wie sehr auch die geimpften Bürger betrogen wurden. Ihnen wurde nicht nur erklärt, daß es nicht zu Nebenwirkungen kommt, sondern auch versprochen, daß sie wieder normal leben können. Dabei werden selbst vierfach geimpfte wie Ungeimpfte behandelt und müssen sich auch ein fünftes Mal impfen lassen, wenn ihre letzte Impfung mehr als drei Monate zurück liegt.

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