Autonome und Antifa zu terroristischen Vereinigungen erklären
Die linken Gewaltexzesse im Umfeld des G20-Gipfels in Hamburg haben die Stadt in ein Schlachtfeld verwandelt. Über 500 Polizisten wurden Opfer der von Autonomen und Antifa begangenen Gewaltverbrechen. Nicht erst in Hamburg, sondern permanent, betreiben die Linksterroristen die Destabilisierung unserer Demokratie und die Einschüchterung der Bevölkerung. Wir fordern den Bundesinnenminister auf, die Autonomen und die Antifa offiziell zur terroristischen Vereinigung zu erklären.
Hintergrund
Das deutsche Strafrecht und die EU-Justizminister definieren eine terroristische Vereinigung als einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, die terroristische Straftaten begehen. Eine terroristische Straftat liegt dann vor, wenn sie mit dem Ziel begangen wird:
• öffentliche Stelle und internationale Organisationen unberechtigter Weise zu Tun oder Unterlassen zu zwingen,
• die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören,
• und die Bevölkerung in erheblicher Weise einzuschüchtern.
Die Autonomen und die gewaltbereite Antifa entsprechen in ihrem Handeln und ihrer Zielsetzung gar klar der rechtlichen Definition. Sie handeln organisiert und treten mit dem Ziel an, gewaltsam Zwang auf öffentliche Stellen und internationale Organisationen auszuüben. Ihre gewaltsamen Übergriffe richten sich gegen freie Meinungsäußerung, politisch Andersdenkende und demokratisch gewählte Politiker. Ihre Angriffe sind klar darauf ausgerichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu destabilisieren und zu zerstören.
Deshalb sollten Autonome und Antifa auch offiziell zu terroristischen Vereinigungen erklärt werden, mit den daraus folgenden rechtlichen Konsequenzen. Sowohl die Gründung als auch die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zehn Jahren bestraft werden. Die Unterstützung und Werbung für eine terroristische Vereinigung kann mit Geldstrafen oder sogar mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten geahndet werden.
www.faz.net/aktuell/politik/dokumentation-eu-definiert-terrorismus-139690.html
dejure.org/gesetze/StGB/129a.html