Überwachungsstaat stoppen

Überwachungsstaat stoppen

Gegen die Ausspähung durch den Staatstrojaner

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AN DEN BUNDESPRÄSIDENTEN FRANK WALTER STEINMEIER

Deutschland ist zu einem totalen Überwachungsstaat geworden. Versteckt in einem anderen Gesetz hat die Bundesregierung ohne parlamentarische Debatte und öffentliche Diskussion das weitreichendste Überwachungsgesetz in der Geschichte der Bundesrepublik durch den Bundestag verabschieden lassen.

Demnach dürfen jetzt nicht nur Terrorverdächtige und Mitglieder der organisierten Kriminalität durch einen Staatstrojaner überwacht werden, sondern praktisch die gesamte Onlinekommunikation aller Bürger. Ein Staatstrojaner wird dazu heimlich auf Ihr Smartphone, Tablet, Notebook oder PC installiert und kann dann die gesamte Kommunikation auslesen, speichern und unser gesamtes berufliches und privates Leben ausspähen. Bemerken tun wir das nicht. Wenn wir auf unserem Computer unsere Gedanken schriftlich niederlegen, dann können also auch unsere Gedanken künftig ausgelesen werden.

Ich fordere Sie als Bundespräsident auf, diesem Gesetz Ihre Unterschrift zu verweigern. Das Gesetz ist verfassungswidrig und noch dazu ohne jede öffentliche Debatte unter Vortäuschen falscher Tatsachen im Bundestag verabschiedet worden. Kommen Sie Ihrer Pflicht als Hüter des Grundgesetzes und der Demokratie nach und leiten Sie eine verfassungsrechtliche Prüfung ein.

Hintergrund

So funktioniert der Staatstrojaner

Bei einer Online-Durchsuchung dringt der Staat mittels einer Schad-Software, einem sogenannten Trojaner, unbemerkt in Smartphones oder Computer ein, um die Daten auszuspähen. Die Nachrichten etwa aus Messenger-Diensten wie WhatsApp werden dann direkt vor der Verschlüsselung an die Behörden übermittelt.  Damit kann auch die gesamte vergangene Kommunikation ausgelesen werden.  Bei dem Grad der Vernetzung durch soziale Netzwerke und Messenger-Dienste kommt dieses Vorgehen einer Totalüberwachung gleich.

Durch Trojaner können auch falsche Beweise untergeschoben werden

Der Chaos-Computer-Club hat belegt, dass es durch den Einsatz von Staatstrojanern technisch möglich ist, auch Bilder und anderes kompromittierendes Material hochzuladen. Dadurch könnten etwa auch Beweise untergeschoben werden.

Jeder Bürger kann in den Fokus der Totalüberwachung geraten

Der Staatstrojaner soll nicht nur gegen Terrorverdächtige oder die organisierte Kriminalität eingesetzt werden, sondern bei einer ganzen Reihe von Delikten, einschließlich Steuerdelikten. Und betroffen sind von den Maßnahmen nicht nur die Verdächtigen, gegen die ermittelt wird, sondern auch alle, die mit ihnen in Verbindung stehen. Könnte es sein, dass ihr Nachbar Steuern hinterzieht? Dann müssen Sie damit rechnen, dass künftig Kamera und Mikrofon Ihres Handys auf dem Nachttisch aus der Ferne eingeschaltet werden und Bilder und Geräusche aus ihrem Schlafzimmer in irgendein Behördenzimmer funken. Jeden kann das treffen.  Die Überwachung ist totaler, als säße der Beamte auf Ihrer Bettkante: denn dann wüssten Sie wenigstens, dass er da ist.

Das Gesetz wurde unter Umgehung aller Kontrollinstanzen verabschiedet

Der Bundestag hat das Gesetz ohne eine öffentliche Debatte oder auch nur eine Aussprache im Bundestage faktisch heimlich verabschiedet. Die Bundesregierung versteckte die Totalüberwachung in einem Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf über Fahrverbote. Damit vermied die Koalition bewusst eine Beteiligung des Bundesrates und umging den Bundesdatenschutzbeauftragten und die üblichen parlamentarischen Hürden.

Ulrich Schellenberg, der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins kommentierte das Vorgehen wie folgt: „Praktisch ohne öffentliche Debatte wird versucht, mit Rechtsgrundlagen für Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung schwerste Grundrechtseingriffe in die Strafprozessordnung einzuführen“.

Der Bundespräsident kann das Gesetz stoppen

Der Bundespräsident hat die Möglichkeit, seine Unterschrift unter ein Gesetz zu verweigern, wenn er an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zweifelt. Das ist in der Geschichte der Bundesrepublik schon geschehen. Sowohl die Art und Weise, wie das neue Gesetz verabschiedet worden ist, als auch sein Inhalt legen es nahe, dass der Bundespräsident die Unterschrift wenigstens so lange verweigert, bis eine verfassungsrechtliche Prüfung stattgefunden hat.
 


Weitere Hintergründe und Informationen:


www.faz.net/aktuell/politik/online-durchsuchung-quellen-tkue-bundestrojaner-wird-gesetz-15071053.html

www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/staatstrojaner-die-polizei-dein-freund-und-hacker-a-1150300.html

www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-06/staatstrojaner-gesetz-bundestag-beschluss/seite-2

www.ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner

www.welt.de/politik/article89568/Chronik-Warum-Bundespraesidenten-Gesetze-nicht-unterschrieben.html

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