Für Souveränität in der Asylpolitik

Für Souveränität in der Asylpolitik

Genfer Flüchtlingskonvention und EU-Menschenrechtskonvention kündigen

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An den Bundesinnenminister

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Genfer Flüchtlingskonvention sowie die Europäische Menschenrechtskonvention zu kündigen und die Zuständigkeit der EU für Asyl zu streichen. Zum Schutz der Menschenrechte brauchen wir die Europäische Menschenrechtskonvention nicht. Die Bürger- und Menschenrechte sind durch das Grundgesetz geschützt. Die Einhaltung kontrolliert das Bundesverfassungsgericht. Deutschland muß wieder selbst darüber entscheiden dürfen, wer ins Land kommen darf und wer nicht.

Hintergrund

Die EU will die Dublin-Regelung außer Kraft setzen. Demnach sollen Asylbewerber zukünftig nicht mehr in dem Land bleiben, wo sie als erstes den Boden der EU betreten. Sie sollen automatisch in das Land geschickt werden, in dem bereits Angehörige des Asylbewerbers leben; sogenannte Ankerpersonen. In einem Plädoyer forderte der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, daß die EU-Staaten an den europäischen Auslandsvertretungen allen Asylsuchenden Visa für die EU ausstellen müßten. Im Oktober hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, daß Asylbewerber nicht einmal dann zurückgewiesen dürfen, wenn sie sich gewaltsam Zutritt auf das Territorium der EU verschafft haben. Um diese Zustände zu ändern, ist es zwingend notwendig, daß wir uns die Souveränität von der EU zurückholen. Wir müssen selbst darüber entscheiden dürfen, wer nach Deutschland kommen darf und wer nicht.

Dazu sind drei Schritte notwendig:
- Die Genfer Flüchtlingskonvention kündigen
- Die Europäische Menschenrechtskonvention kündigen
- Das Asylrecht von der EU zurück auf die nationale Ebene zurückverlagern

Die „Europäische Menschenrechtskonvention“ verpflichtet Deutschland dazu, die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Luxemburg hinzunehmen, so absurd sie auch sein mögen. Die „Genfer Flüchtlingskonvention“ wird herangezogen, um die unbegrenzte Masseneinwanderung festzuschreiben. Beide Verträge, die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention haben Kündigungsklauseln. Die Verträge können einseitig von jedem Land, das ihnen beigetreten ist, gekündigt werden. Die Fristen dafür betragen ein halbes bzw. ein Jahr. Den Austritt muß die Bundesregierung in einem Brief erklären. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Kompetenz für das Asylrecht aus den Europäischen Verträgen vollumfänglich zu streichen.

Diese Verträge müssen unbedingt gekündigt werden. Nur so können wir uns die Souveränität über unsere Grenzen und die Zuwanderung von der EU zurückholen.

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