An die Abgeordneten des Bundestags
Bundesjustizminister Marco Buschmann will, daß zwei verheiratete Frauen automatisch zu Eltern eines Kindes werden, während der leibliche Vater alle Rechte an seinem Kind verliert. Ich ersuche Sie dringend, dieses Gesetz zu verhindern. Für eine gesunde Entwicklung brauchen Kinder Vater und Mutter. Niemand kann den Vater und die Mutter eines Kindes vollwertig ersetzen. Eine Politik, die gleichgeschlechtliche Paare auf dieselbe Stufe wie Familien stellt, handelt unverantwortlich gegen das Wohl von Kindern und deren Recht auf die Beziehung zu Vater und Mutter. Der Schutz von Kindern und Eltern muss für die Politik an erster Stelle stehen. Jede Ideologie muss beim Kindeswohl enden: Bitte handeln Sie danach.
Hintergrund
Bekommt eine verheiratete lesbische Frau ein Kind, soll ihre Partnerin automatisch das Sorgerecht erhalten. Das will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mit einem neuen Gesetz zementieren. Für die sogenannte rechtliche Gleichstellung lesbischer Mütter müssen das Abstammungsrecht sowie das Sorge- und Umgangsrecht entsprechend verändert werden. Im Ergebnis würde das Kind das Recht verlieren, bei seinem leiblichen Vater groß zu werden wie auch der Kindsvater automatisch das Sorgerecht verliert, wenn das Kind in die Ehe von dessen Mutter und ihrer Partnerin geboren wird.
Im Grunde bedeutet es nichts anderes, als daß die natürliche Abstammungslinie des Kindes per Gesetz verwischt und durch eine künstliche Beziehung zu einer genetisch fremden Bezugsperson ersetzt wird.
Nach aktueller Rechtslage muss die Partnerin der Kindsmutter das Kind adoptieren, um das volle Sorgerecht zu erhalten, wobei hierbei die Zustimmung des leiblichen Vaters Voraussetzung ist. Mit der euphemistisch genannten »Reform« des Abstammungsrechts würde nicht nur das Recht des Vaters, für sein leibliches Kind zu sorgen, abgeschafft, sondern auch das Recht des Kindes, bei seinem Vater und seiner Mutter aufzuwachsen und von ihnen erzogen zu werden.
Sollte Buschmanns Zwei Mütter, kein Vater-Gesetz verabschiedet werden, besteht die Gefahr, daß auch schwule Paare das gleiche Privileg für sich reklamieren werden wie es lesbische Frauen von Buschmann bekommen sollen: das automatische Sorgerecht für ein Kind, das in die gleichgeschlechtliche Ehe hineingeboren wird. Da die Zeugung auf natürlichem Weg für homosexuelle Paare ausgeschlossen ist, würde die Änderung des Abstammungsrechts den Weg zu legaler Leihmutterschaft ebnen.