Deutsche Leitkultur ins Grundgesetz

Deutsche Leitkultur ins Grundgesetz

Deutsche Leitkultur als Staatsziel ins Grundgesetz aufnehmen

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An die Bundesregierung

Im Grundgesetz sind verschiedene Staatsziele verankert. Dazu gehören etwa die Gleichberechtigung von Mann und Frau, der Naturschutz, der Tierschutz und die Mitwirkung an der europäischen Integration. Es gibt jedoch bisher weder die Festlegung auf Deutsch als Staatssprache, noch das Staatsziel, die kulturelle Identität Deutschland zu wahren.

Wir fordern deshalb die Aufnahme der deutschen Leitkultur als Staatsziel ins Grundgesetz. Gerade in den Zeiten von Massenmigration und Integrationsproblemen ist es notwendig, klare verfassungsrechtliche Leitplanken zur Wahrung der Werte und Identität unseres Landes einzuziehen. Politik und öffentliche Einrichtungen müssen sich in ihrem Handeln verbindlich an der deutschen Leitkultur orientieren.

Hintergrund

Der CDU-Politiker Friedrich Merz hat im Jahr 2000 die Forderung nach einer deutschen Leitkultur in die Debatte eingebracht. Obwohl diese von CDU/CSU immer wieder gefordert wurde, haben die Unionsparteien bisher keine Anstrengungen unternommen, diese wirklich durchzusetzen. Die integrationspolitische Sprecherin der CDU-geführten Bundesregierung Aydan Özogus hat den Deutschen sogar abgesprochen, eine eigene Kultur zu besitzen. Bundeskanzlerin Angela Merkel spricht statt von Deutschen nur noch als von denjenigen, die „schon länger hier leben.“ Die kulturelle Identität unseres Landes wird dadurch in Frage gestellt.

Dabei zeigen die Fehlentwicklungen in der Integration und die Entstehung von Parallelgesellschaften, wie wichtig die verbindliche Festlegung auf eine deutsche Leitkultur ist. Dazu gehört die Festlegung von Deutsch als Staatssprache, ein demokratisches Nationalbewusstsein, die Achtung der gewachsenen deutschen Kultur und Kenntnis der Geschichte, das Bekenntnis zu Deutschland und seinen demokratischen Institutionen und die Orientierung an den Werten des christlichen Abendlandes, von Humanismus und Aufklärung.

Staatsziele sind Richtlinien für das staatliche Handeln. Sie nimmt die Politik in die Pflicht. Deshalb wurden im Jahr 2000 sowohl Natur- als auch der Tierschutz als Staatsziele in das Grundgesetz aufgenommen. Die Aufnahme der deutschen Leitkultur als Staatziel würde das staatliche Handeln darauf verpflichten, diese in öffentlichen Einrichtungen und Behörden durchzusetzen. Multikulturalismus und Werterelativismus wäre damit ein verfassungsrechtlicher Riegel vorgeschoben. Durch die Einführung der deutschen Leitkultur in das Grundgesetz zeigen wir außerdem die Wertschätzung und Priorität, die der Erhalt und die Pflege der kulturellen Identität unseres Landes für unsere Demokratie besitzt.

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