Über 400 Mio. Euro Kindergeld flossen 2018 ins Ausland

Für 2018 wird in Deutschland ein neuer Rekord verzeichnet von Kindergeldleistungen für Minderjährige, die weiterhin im Ausland leben. Fast 252.000 Kinder bezogen Zahlungen in Höhe von rund 402 Millionen Euro. Innerhalb von sechs Jahren hat sich die Zahl mehr als verfünffacht.

Im vergangenen Jahr wurden rund 402 Millionen Euro Kindergeld von deutschen Behörden ins Ausland überwiesen. Dabei erfolgten laut einer Statistik der Familienkasse Zahlungen für fast 252.000 Kinder, die nicht in Deutschland wohnen. Das ist ein Anstieg um 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Fast die Hälfte und damit die meisten Empfänger deutschen Kindergeldes im Ausland befinden sich im Nachbarland Polen mit 123.855 Minderjährige . Dahinter folgen  als Empfängerstaaten Rumänien, Tschechien und Frankreich.

Eltern von außerhalb Deutschlands lebenden Kindern können sich aussuchen, ob das Geld ins Ausland überwiesen oder auf ein Konto hierzulande eingezahlt wird. Dabei stiegen die Überweisungen in den vergangenen fünf Jahren stark an. Im Jahr 2012 gingen lediglich rund 75 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland.

Angesichts der steigenden Kindergeldzahlungen ins Ausland gibt es vermehrt eine Diskussion über den Missbrauch durch Einwanderer vor allem aus Osteuropa und wie man durch entsprechende Reformen gegensteuern kann.

Im vergangenen Sommer brachte beispielweise die CSU im Bundesrat einen Antrag ein, das Kindergeld an die Lebenshaltungskosten in dem jeweiligen Land, in dem das Kind lebt, anzupassen. Von Seiten des Finanzausschusses wurde eine Entscheidung dazu auf unbestimmte Zeit vertagt.

Hintergrund ist, dass auch Österreich ähnliche Probleme hat und dort die ÖVP/FPÖ-Regierung bereits in dieser Richtung aktiv wurde. Das Vorhaben der Regierung in Wien wird seither von der EU-Kommission blockiert, die rechtliche Einwände sieht.

Auch die AfD will diese Woche im Bundestag noch mal einen neuen Gesetzentwurf einbringen, nachdem ein erster Antrag der Partei zur Kindergeld-Anpassung für im EU-Ausland lebende Kinder im Oktober im Bundestag scheiterte.

Nach geltendem Recht haben EU-Ausländer für die Dauer ihres Arbeitsaufenthalts in Deutschland Anspruch auf Kindergeld. Das gilt auch wenn der Nachwuchs in einem anderen Land lebt. Auf europäischer Ebene wird nun bemüht einen Kompromiss zu finden, der Missbrauch unattraktiv macht.

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