Kippen nun die GEZ-Gebühren?

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erstmals den staatlichen Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender für verfassungswidrig erklärt.

Die FAZ spricht von einem "sensationellen Urteil", das "bahnbrechend" sein könnte.

Die Besitzerin eines Hostels in Neu-Ulm hatte – wie u.a. news-deberichtet – dagegen geklagt, dass sie einen zusätzlichen GEZ-Betrag von 5,83 Euro pro Gästezimmer zahlen sollte. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte nun entschieden, dass der GEZ-Betrag für jedes einzelne Gästezimmer verfassungswidrig ist, da keinerlei Empfangsmöglichkeiten vorliegen. 

Das ist in der Tat eine Sensation. Denn dies ist das erste Verfahren, in dem ein Kläger mit dem Einspruch gegen den Rundfunkbeitrag Erfolg hatte. Das könnte Folgewirkungen haben. Möglicherweise kippt der Zwangsbeitrag.

Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) berichtet inzwischen, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag grundlegend auf den Prüfstand stellen und das Thema komplett neu aufrollen will.

Die staatlich erzwungenen Rundfunkgebühren waren umso stärker in die Kritik geraten, je mehr sich offenbart hatte, wie einseitig und manipulativ die Programmangebote sind. Vertrauen und Interesse der Zuschauer hatten deutlich nachgelassen.

Dafür hatte ich umso stärkerer Widerstand geregt: Die Kampagne "Gegen Gebührenzwang. Rundfunkbeitragspflicht abschaffen" wurde schon von über 57.000 Teilnehmern gezeichnet. Über den Abgeordneten-Check sind inzwischen mehr als 700.000 Einzelpetitionen versandt worden.

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten mussten bereits ihre Gehälter offen legen, wie freie welt berichtete. Es lohnt sich also, den Druck weiter zu erhöhen und sich der Kampagne anzuschließen.