Gesetz zur Konfiszierung von Bargeld von Brüssel erlassen

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Die EU hat dem Bargeld den Kampf angesagt. Jetzt sollen auch bereits kleinere Mengen Bargeld beim grenzüberschreitenden Verkehr konfisziert werden dürfen. Bisher galt das nur bei Beträgen ab 10.000 Euro. Gold, Schmuck und Uhren sollen in die Berechnung einfließen.

Der freie grenzüberschreitende Geldverkehr, eines der Grundelemente bei dem vor etlichen Jahrzehnten gegründeten Vorläufers der heutigen EU, gehört der Vergangenheit an. Zumindest dann, wenn es sich um Bargeld, Schmuck oder teure Uhren von Privatleuten handelt. So will es ein Vorschlag der EU-Kommission. Musste bisher Bargeld ab einer Höhe von 10.000 Euro beim Grenzübertritt deklariert werden, so sollen zukünftig auch kleinere Summen Bargeld (eine Untergrenze hat die Kommission nicht genannt) dieser Regelung unterliegen. Schmuck und teure Uhren sollen bei der Summenberechnung ebenfalls einfließen und gegebenenfalls konfisziert werden dürfen.

Mehr noch. Zukünftig sollen, so die Planspiele, auch die »personenbezogenen Daten des Eigentümers, des Empfängers, Angaben zur wirtschaftlichen Herkunft und zur beabsichtigten Verwendung der Barmittel« erfasst und an eine zentrale nationale Meldestelle gemeldet und von dort an alle zuständigen Meldestellen aller anderer EU-Länder weitergeleitet werden. Selbst an Drittländer können diese Daten weitergereicht werden. Diese angedachte Neuregelung betrifft alle erfassten Bargeldbewegungen, einschließlich der anmeldefreien kleineren Beträge.

Selbst weniger betuchte Urlaubsreisende stehen zukünftig so mit einem Bein bereits im Gefängnis. Zumindest dann, wenn sie neben einem Notfallgroschen in Form von Bargeld eventuell auch noch einen goldenen Ehering oder die von der verstorbenen Oma geerbten goldenen Ohrringe tragen. 

Eine sehr gelungene Darstellung dieser absurden Idee ist Norbert Häring gelungen. Seine Ausführungen finden sich hier unter dem Titel »Brüssel bläst zum Halali auf Reisende mit Bargeld«.