Entrechtete Väter, entrechtete Kinder: SPD und Grüne drängen auf Aufweichung der Abstammungsregeln
Schon lange hat die Doktrin des „Bunten“ und „Vielfältigen“ die Familie erreicht. Auch sie hat sich gefälligst in ebenso infantilen wie einfältigen Tanz um den Regenbogen einzureihen. Das geht allerdings nur, wenn die Regeln der natürlichen Abstammung bis zur Unkenntlichkeit aufgeweicht werden.
Wenn es darum geht, die Familie so lange zu stutzen, bis von der ältesten, auf natürlicher Abstammung beruhenden Form menschlichen Zusammenlebens nur ein synthetisches, gender-gerechtes Rumpfgebilde übrig bleibt, harmonieren die etablierten Parteien des Bundestags in seltener Einmütigkeit. Während Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vor kurzem ein neues Gesetz zur »Reform des Abstammungsrechts« vorlegte, tagte auf Wunsch der Grünen eine öffentliche Expertenrunde, die sich im Rechtsausschuss mit »abstammungsrechtlichen Regelungen bei gleichgeschlechtlichen Eheschließungen« befaßte.
Schlüsselforderung wie Argumentationslinie von Regierung und Grünen sind dabei deckungsgleich. Da gleichgeschlechtliche Paare seit der Einführung der Ehe für alle 2017 heiraten dürfen, muß demgegenüber auch die rechtliche Zuordnung des Kindes zu seinen Eltern gesetzlich neu ausformuliert werden. In der Tatsache, daß die verheiratete Partnerin einer lesbischen Mutter bei der Geburt des Kindes nicht automatisch in den Rang des zweiten Elternteils – als Quasi-Vater des Neugeborenen – aufrückt, sehen die Grünen eine Benachteiligung und Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Schließlich gilt auch der Ehemann bei der Geburt des Kindes durch seine Ehefrau vor dem Gesetz automatisch als Vater. Das muss nach dem Willen der Grünen auch für lesbische Paare möglich sein. Justizministerin Barley unterstützt die Forderung der Grünen-Fraktion mit ihrem vor kurzem vorgelegten Gesetzesantrag.
Der Begriff der Familie ist untrennbar mit der Existenz von Kindern verknüpft. Erst durch die Geburt werden aus Mann und Frau Eltern und damit zur Familie. Jede familienrechtliche Reform muss deshalb das Wohlergehen und die natürlichen Interessen des Kindes zum Ausgangspunkt ihrer Erwägungen nehmen. Da das Kind nur von einer Mutter (Frau) und einem Vater (Mann) abstammen kann, bildet die natürliche, auf geschlechtliche Bipolarität beruhende Elternschaft Basis und Anknüpfungspunkt des genetisch verwandten Kindes. Schlicht ausgedrückt: Für Kinder ist es am besten, bei den leiblichen Eltern aufzuwachsen. In dieser Hinsicht sind Barleys Gesetzentwurf und der Antrag der Grünen zur Reform der Abstammungsregelungen verräterisch, finden sich darin doch nur winzige (Barley) bis keine Entsprechungen, die dieses vitale Interesse des Kindes an Vater und Mutter begrifflich berühren. Im Mittelpunkt stehen dagegen lesbische Paare und deren (egoistisches) Interesse, die selbstgewählte, prinzipiell unfruchtbare Lebensform mit der Verrechtlichung ihrer zumeist außerehelich erworbenen Elternschaft zu krönen. Der Vater des Kindes gilt in dieser Konstellation lediglich als Samenspender, der mithin durch Mutter und »Mit-Mutter« getrost aufs juristische Abstellgleis gedrängt werden darf. Es ist anzunehmen, daß Katarina Barley, selbst geschiedene Mutter zweier Söhne, nicht abgeneigt ist, die allseits übliche Verfahrensweise lesbischer Paare mit dem Vater, den gesetzlichen Segen zu geben. In Barleys Entwurf dazu heißt die staatlich unterstützte Vaterentsorgung freilich anders. Als »Fortentwicklung des geltenden Rechts« sieht die Justizministerin die willkürlich halbierte Abstammung des Kindes. In den Augen der SPD ist die Entrechtung von Kind und Vater demnach gleichbedeutend mit Fortschritt.
Wer zusätzliche Rechte (Privilegien) verteilt, muss sie anderen zuvor wegnehmen. Dieser schlichte Grundsatz politischer Gestaltung wird im Zusammenhang mit familienpolitischen Maßnahmen nicht gerne gehört. Das Recht auf ein Kind für Erwachsene führt dazu, daß Kindern das Recht auf ihre leiblichen Eltern auf unzulässige Weise beschnitten wird. Kinder können sich nun einmal entscheiden, sie können nicht gefragt werden, ob sie in diesem oder jenen Beziehungsgefüge groß werden wollen, für das sich zwei, drei oder mehr Erwachsene entschieden haben. Sie können ihre Abstammung auch später nicht wirksam anfechten, so wie sich Geschehenes nun einmal nicht rückgängig machen läßt. Ein Staat, der sich selbstherrlich dazu aufschwingt, nicht-natürliche Beziehungsmodelle auf eine Stufe mit der Institution Familie zu stellen und zu verrechtlichen, handelt fahrlässig und unverantortwortlich. Fahrlässig, weil niemand weiß, welche familien- und unterhaltsrechtlichen Folgen sich aus willkürlichen Reformen zur „Gleichstellung“ von Regenbogenfamilien ergeben. Unverantwortlich, weil die Regierung das vitale Interesse und das Wohl des Kindes ungerührt in die Waagschale wirft, um eine verschwindend geringe Minderheit mit Privilegien zu versorgen. Die Ideologie des Regenbogens wird institutionalisiert. Doch wer am Ende dafür zahlt, wird das Kind sein.
Beitrag erschien zuerst auf www.familien-schutz.de
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