Die Verlogenheit der Facebook-Zensur wird immer deutlicher

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Seit Anfang des Jahres gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG. Es soll, wie Heiko Maas ausgeführt hat, Hass aus dem Netz filtern. Doch darum geht es nicht wirklich. Hass ist durchaus erlaubt – wenn er sich gegen die AfD richtet.

Auf dem Blog Jürgen Fritz wird ein Beispiel aufgeführt, das sogleich die Runde machte und u.a. hier und hier zu finden ist. Zitiert wird ein Schriftwechsel von dem Blog Charles Krüger. Der hatte einen Fall von Hass im Internet gemeldet – ganz so, wie man es als jemand, der sich für die Demokratie einsetzt, tun sollte. Die Löschkolonnen, die extra eingerichtet wurden, reagieren auf Beanstandungen, die Nutzer einreichen. So ist es vorgesehen.

Folgender Text wurde gemeldet.

»Es wird Zeit, die AfDler totzuschlagen. Ich bewaffne mich jetzt. Weg mit dem Saupack.«

Das ist nicht nur deutlich erkennbarer Hass, das ist ein klarer Aufruf zur Gewalt. Es ist genau das, was die Zensoren bei Facebook löschen müssten. Doch das tun sie nicht. Sie schreiben:

»Danke, dass du uns das mitgeteilt hast. Wir haben uns den Kommentar angesehen. Obwohl er gegen keinen unserer Gemeinschaftsstandards verstößt, war es richtig, uns zu informieren. Wir wissen, dass du ihn möglicherweise noch immer als anstößig oder geschmacklos empfindest. Deshalb möchten wir dir dabei helfen, in Zukunft weniger dieser Inhalte zu sehen.«

Demnach verstößt so ein Text also nicht gegen die Gemeinschaftsstandards. Diese Gemeinschaftsstandards sind sowieso vielen ein Rätsel und erscheinen nach so einer Auskunft noch rätselhafter. Was, so fragt man sich, müsste man denn tun, um gegen diese Gemeinschaftsstandards zu verstoßen?

Die Antwort ist klar. Es ist doch nicht so rätselhaft. Es ist deutlich genug: Wer die Mainstream-Medien kritisiert, die Regierungspolitik, das so genannte dritte Geschlecht, die Homo-Ehe, das kriminellen Verhalten von Migranten oder den Islam – der muss mit Zensur rechnen. Auch dann, wenn die Kritik sachlich formuliert wird. Gegen die AfD wiederum darf gehetzt werden.

Jürgen Fritz schreibt: »Offiziell handelt es sich beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz um ein solches Gesetz, das sich gegen ‚Hetze’ und ‚gefälschte Meldungen’ („Fake News“) in sozialen Netzwerken richten soll.«

Doch die offizielle Erklärung ist erkennbar eine Lüge. Man merkt es schon an dieser Stelle. Im Netz gibt es nämlich keine gefälschten Meldungen, weil es da keine »Meldungen« gibt, keine »Nachrichten«, keine »news«. Im Netz gibt es Meinungen. Nachrichten gibt es im Fernsehen. Nachrichten gibt es in Zeitungen. Nachrichten werden von Nachrichten-Agenturen verbreitet.

Das Netz ist ein Tummelplatz für persönliche Äußerungen. Ob die richtig oder falsch sind, ist gar nicht wichtig. Das sollte dem Staat egal sein. Das sieht Jürgen Fritz auch so:

»Auch hat die Staatsgewalt kein Recht darauf, falsche Meldungen zu verbieten. Dann könnten die meisten Medien einpacken, wenn sie strafrechtlich belangt würden, wenn sie mal etwas falsch darstellen. Falschmeldungen können von anderen oder auch von dem, der es ursprünglich falsch vermeldete, korrigiert werden. Genauso kommt jeder wissenschaftliche Fortschritt zustande. A sagt, X sei so und so, und B sagt, das könne gar nicht sein aus den und den Gründen oder er legt Beweise vor, dass es anders ist als von A dargestellt.«

Richtig. Was hier beschrieben wird, ist ein lebensnotwendiger Prozess, der in einer freiheitlichen Gesellschaft reibungslos ablaufen sollte. Das NetzDG zielt jedoch darauf ab, diese Dynamik im Keim zu ersticken. Dann werden Fehler nicht mehr verbessert.

»NetzDG« ist die Grabinschrift für die Demokratie. Alle, die das Gesetz durchgeschleust haben und nun beibehalten wollen, wissen selber, dass es zu allererst dazu dienen soll, die AfD klein zu halten. Durch das Erstarken der AfD sehen sie ihre Macht bedroht. Um ihre Macht zu erhalten, opfern sie die Demokratie.