Werbung für Abtreibung verhindern

Werbung für Abtreibung verhindern

Ungeborenes Leben schützen

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An die Bundestagsabgeordneten

SPD, Grüne und die FDP planen, Werbung für Abtreibung zu legalisieren. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Abtreibung ist nicht legal, lediglich straffrei unter bestimmten Voraussetzungen. Demzufolge darf für die Tötung ungeborenen Lebens nicht öffentlich geworben werden. Das Werbeverbot für Abtreibung nach Paragraf 219a StGB ist ein wichtiger gesetzlicher Baustein für den Lebensschutz. Dieser darf nicht weiter geschwächt werden. Was wir brauchen, ist mehr Werbung und Unterstützung für ungeborenes Leben – nicht mehr öffentliche Information, wie man es beseitigt. Paragraf 219a muß unter allen Umständen erhalten bleiben. Bitte setzen Sie sich dafür ein. Abtreibung und Werbung für Abtreibung sind illegal.

Hintergrund

Laut § 219 a StGB ist Werbung für Abtreibung verboten. Werbung macht, wer „öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder solchen Inhalts bekanntgibt“. Wer dies tut, macht sich strafbar, weil er für eine Handlung wirbt, die selbst strafbewehrt ist.

Dieser in Teilen immer noch vorhandene staatliche Schutzauftrag für das ungeborene Leben wurde im Laufe der Zeit zu einem weit verzweigtem Hilfs- und Beratungsangebot ausgebaut, das sich explizit an Frauen richtet, die sich im Konflikt mit ihrer Schwangerschaft befinden. Gesetzlich sind die Beratungsstellen verpflichtet, das Leben des ungeborenen Kindes zu schützen. Entsprechend müssen Sie zur Erhaltung des Lebens eine aktive Unterstützung und kompetente Beratung anbieten. Von einem Informationsdefizit, wie es diejenigen suggerieren, die eine Zulassung der Abtreibungswerbung wünschen, kann angesichts dieser Sachlage nicht die Rede sein. Mit nur wenig Aufwand finden schwangere Frauen überall Beratung – angefangen bei ihrer Krankenkasse, bei Frauenärzten, bei Beratungsstellen, nötigenfalls auch im Internet.

Der Tod kann nicht die Lösung sein und darf schon aus Gründen der Ethik nicht beworben werden. Darum geht es der SPD, Grünen und FDP auch nicht, wenn sie versuchen, den § 219 a abzuschaffen und Werbung für Abtreibung zu legalisieren: Durch ständig verfügbare Information und sichtbare Hinweise in Arztpraxen und Apotheken soll Abtreibung so normal und alltäglich werden wie eine Blinddarmoperation – und am Ende auch ebenso legal.

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