An die Bundesregierung
Ich ersuche Sie, sich gegen die staatliche Förderung der Schwangerenberatungsstellen von Pro Familia einzusetzen. Pro Familia, wie auch die übrigen staatlich anerkannten Gesundheitsdienstleister, sind gesetzlich verpflichtet, Frauen mit Abtreibungswunsch für das Leben zu beraten. Jede staatliche Subvention muss daher an den Nachweis gekoppelt sein, dass dieser gesetzliche Auftrag erfüllt wird. Eine seit Jahrzehnten stabil hohe Abtreibungsquote beweist jedoch das Gegenteil: Die Schwangerenberatungsstellen kommen ihrem gesetzlichen Schutzauftrag für das ungeborene Leben nur unzureichend nach. Ich bitte Sie daher, sich in der Öffentlichkeit dafür einzusetzen, dass die staatliche Förderung aller Schwangerenberatungsstellen entsprechend geprüft wird. Wer gegen das Schwangerschaftskonfliktgesetz verstößt, hat das Recht auf öffentliche Förderung verwirkt.
Hintergrund
Abtreibung verstößt gegen das universale Lebensrecht ungeborener Kinder. Um dem Schutzauftrag für das Leben nach Artikel 1 Grundgesetz nachzukommen, verpflichtet der Gesetzgeber Frauen mit Abtreibungswunsch, sich einer Schwangerenberatung zu unterziehen. Die Beratung ist für die Frau kostenfrei. Im Gegenzug erhalten staatlich anerkannte Gesundheitsdienstleister wie Pro Familia, Donum Vitae und das Diakonische Werk eine staatliche Förderung. Die Beratungsstellen sind gesetzlich verpflichtet, zwar ergebnisoffen zu beraten, mit ihrer Leistung jedoch dem „Schutz des ungeborenen Lebens“ zu dienen (Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG, §5). Wie die Journalistin und Lebensrechtlerin Alexandra Maria Linder in ihrem Buch „Geschäft Abtreibung“ nachweist, kommen insbesondere die Schwangerenberatungsstellen von Pro Familia als größter Gesundheitsdienstleister ihrer Verpflichtung zum Lebensschutz nicht nach. Betroffene Frauen berichten im Buch, daß ihnen der Abtreibungsschein schon nach wenigen Gesprächsminuten ausgestellt wurde, ohne daß die Frauen aufgefordert wurden, ihre folgenreiche Entscheidung gegen ihr Kind zu begründen. Sowohl die Beratung für das Leben wie auch die Begründungspflicht der Schwangeren unterliegen jedoch einer klaren gesetzlichen Regelung.
Als deutscher Ableger der US-amerikanischen Familienberatungsorganisation Planned Parenthood verfolgt Pro Familia eine dezidiert abtreibungsfreundliche Position. Dazu gehört das sogenannte Selbstbestimmungsrecht der Frau und ein dementsprechendes Recht auf freie Abtreibung. Obwohl Pro Familia damit den Boden des Grundgesetzes verläßt und obwohl die Forderung nach einem Abtreibungsrecht ohne staatliche Einflüsse die Rechtsauslegung des Bundesverfassungsgerichts zum Paragraph 218 StGB verletzt, genießt die Organisation weiterhin staatliche Zuwendungen. In seinem Urteilskomplex zum Schwangerschaftsabbruch hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die Pflicht auferlegt, die tatsächlichen Auswirkungen des Konzepts aus verpflichtender Beratung und straflosem Schwangerschaftsabbruch zu beobachten. Sollte „sich nach hinreichender Beobachtungszeit herausstellen, dass das Gesetz das von der Verfassung geforderte Maß an Schutz nicht zu gewährleisten vermag“ (BverG 88, S. 309), so ist der Gesetzgeber zur Korrektur und Nachbesserung verpflichtet. Dies muss endlich von der Regierung umgesetzt werden.