An den Bundestag
Die Regierung will die Strafen für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie drastisch verringern. Sexhandel mit Kindern ist eines der abscheulichsten Verbrechen unserer Zeit. Der Besitz und der Verkauf von Kinderpornografie sind ein Verbrechen, gegen die der Rechtstaat mit aller Härte und Konsequenz vorgehen muss. Kindeswohl geht vor Täterschutz. Eine Absenkung des Strafmaßes für Pädophile und Kinderschänder darf es nicht geben. Bitte verhindern Sie das geplante Gesetz der Ampelregierung.
Hintergrund
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Strafmaß für Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie heruntersetzen. Angeblich sollen Polizei und Justiz von unnötigen Verfahren entlastet werden. Laut Recherchen unabhängiger Medien sind Zweifel angebracht.
So soll der Justizminister laut Medienberichten planen, das Strafmaß für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie deutlich abzusenken. Erst 2021 hatte die Große Koalition unter Angela Merkel genau diese Straftat als Verbrechen neu eingeordnet unter § 184b StGB, die nicht mit unter einem Jahr Haft strafbewehrt war. Buschmann will das Rad jetzt wieder zurückdrehen. Der Besitz von Kinderpornografie soll demzufolge kein Verbrechen, sondern lediglich ein Vergehen darstellen. Straftäter kommen dann in der Regel mit einer Bewährungsstrafe bzw. mit einer bloßen Geldstrafe davon. Die bislang geltende Mindeststrafe von 12 Monaten Haft wird abgeschafft.
Vor dem Hintergrund, daß der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie geradezu explosionsartig gestiegen ist wie auch der Mißbrauch von Kindern insgesamt, ist Buschmanns Vorstoß, gegen dieses abscheuliche Verbrechen mit der ganzen Milde des Staates vorzugehen, völlig unverständlich.
Die Erklärung des Justizministeriums stellt auf schlichte praktische Gründe ab. Da die Verschärfung des Strafmaß für Kinderpornografie auch sogenannte Warnfälle betrifft, muss es dringend reformiert werden. Warnfall bedeutet, daß beispielsweise Lehrer oder Eltern in Klassenchatgruppen einschlägiges Bild- und Videomaterial aus Beweisgründen sichern, dadurch jedoch automatisch in den Anwendungsbereich von § 184b StGB fielen und sich als Zeugen strafbar machten.
Klingt erst einmal einleuchtend. Aber ist das auch so? Wie Julian Reichelt auf nius.de schreibt, kann die Regierung diese Darstellung mit keiner einzigen Zahl belegen. Nach Anfrage von nius.de an das Innenministerium mussten die Zuständigen einräumen, daß sich ein Anstieg der Fallzahlen von unschuldig Beteiligten, die durch den Warnfall ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft gerieten, statistisch nicht belegen lasse.
Der Hintergrund muss also ein anderer sein. Und der liegt laut Julian Reichelt im migrantischen Milieu. So ist laut Kriminalstatistik die Zahl der tatverdächtigen Ausländer bei jugendpornografischen Schriften um sage und schreibe 95 Prozent gestiegen. Reichelt schreibt:
»Wir haben mit Lokalpolitikern und Polizisten gesprochen. An unseren Schulen grassiert ein neues, fürchterliches Verbrechen, das – wie die Statistik belegt – meist von jungen Ausländern begangen wird, nämlich sexuelle Erpressung von Minderjährigen. Junge Mädchen verlieben sich in einen älteren Jungen. Sie werden überredet, zum Beispiel Nackfotos von sich per Whatsapp zu schicken. Mit diesen Fotos werden sie dann erpresst und zu weiteren sexuellen Handlungen gezwungen. Diese erzwungenen Sex-Videos, oft im Bereich der Vergewaltigung, werden dann in Chatgruppen als Trophäen verteilt und verschickt.«
Weil die Verbrechen in den migrantischen Milieus Legion werden, fällt der Kuscheljustiz in Deutschland nichts anderes ein als hilflos zu kapitulieren, Frauen und Mädchen ihren Peinigern auszuliefern, anstatt sie vor diesen Exzessen mit wirksamen Strafen zu schützen.