Mißbrauch Kirchenasyl stoppen

Mißbrauch Kirchenasyl stoppen

Christliche Verantwortung statt grenzenloser Fremdenliebe

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AN DIE BUNDESREGIERUNG

Ich appelliere nachdrücklich an Sie, gegen das Kirchenasyl vorzugehen. Mit der massenhaften Unterbringung und Versorgung abgelehnter Asylbewerber mißbrauchen die Kirchen die Institution des Kirchenasyls und fördern die illegale Einwanderung, indem sie rechtskräftige Abschiebungen aktiv verhindern. Bitte beenden Sie die gemeinwohlschädigende Mißachtung rechtsstaatlicher Verfahren durch die Kirchen. Setzen Sie Recht und Ordnung vor Willkür.

Hintergrund

Mit der von Bundeskanzlerin Angela Merkel ausgelösten Flüchtlingswellen hat sich auch die Zahl der Kirchenasyle stark erhöht. Waren es im Jahr 2003 nur 38 Fälle, stiegen die Zahlen bis heute kontinuierlich und stark an auf aktuell rund 430 Kirchenasyle mit mehr als 1760 Migranten. Dabei handelt es sich um überwiegend rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan, Syrien, Iran und Irak, denen die Kirche übergangsweise Zuflucht gewährt, um ihnen eine dauerhafte Ansiedlung in Deutschland zu ermöglichen.

Laut dem Theologen Benedikt Kern, der sich im Kirchenasyl Münster, engagiert, haben 98 Prozent der Migranten, die im Kirchenasyl einen regulären Asylantrag stellen, eine „reelle Bleibeperspektive“ (zitiert nach einem Bericht im Deutschlandfunk) – also nahezu jeder einzelne Migrant darf trotz rechtskräftiger Ablehnung in Deutschland bleiben, ohne Abschiebung befürchten zu müssen.

Die wohl prägnanteste Kritik am Kirchenasyl formulierte der frühere Innenminister Thomas de Maiziere. Obwohl selbst evangelischer Christ lehnte er das Kirchenasyl „prinzipiell und fundamental“ ab. In Einzelfällen habe er Verständnis für diese Praxis von Pfarrern, die aus dem Gesichtspunkt des Erbarmens Flüchtlinge aufnehmen. Dennoch wende er sich als Verfassungsminister dagegen, daß sich die Kirche damit eigenmächtig über bestehende Gesetze hinwegsetze.

2020 kritisierte ein interner Bericht des Bundesinnenministeriums, daß die Kirchen die 2018 getroffene Neuregelung des Kirchenasyls nicht einhielten. Diese sieht vor, daß Asylbewerber nach Erhalt des Ablehnungsbescheids innerhalb von drei Tagen das Kirchenasyl verlassen müssten. Das geschähe in den letzten Jahren nicht.

Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion Stephan Brandner stellte klar, daß das sogenannte Kirchenasyl keine Rechtsgrundlage besäße und eine Verhöhnung des Rechtsstaats darstelle.
Trotz dieser massiven Kritik duldet der Staat das rechtswidrige Vorgehen der Kirchen mit schwerwiegenden Folgen für den Steuerzahler und die innere Sicherheit.

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