Merkels Autokraten-Gesetz stoppen

Merkels Autokraten-Gesetz stoppen

Freiheit und Grundrechte verteidigen!

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Ziel
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AN DIE ABGEORDNETEN DES BUNDESTAGES

Das Bevölkerungsschutzgesetz der Bundesregierung ist ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. Ich fordere Sie auf, dieses Gesetz umgehend rückgängig zu machen. Reichen Sie dagegen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Die Bundesregierung weitet ihre Kompetenz in unzulässiger Weise zu Lasten der verbrieften Schutz- und Freiheitsrechte der Bürger aus. Eine öffentliche parlamentarische Abwägung existentieller Fragen findet nicht mehr statt. Gerade in Krisenzeiten muss das Parlament als Kontrollinstanz der Bundesregierung erhalten und geschützt werden. Als gewählter Abgeordneter des Bundestags erwarte ich Ihren Einsatz. Es darf keinen Automatismus der politischen Entscheidung geben. Reichen Sie gegen das Bevölkerungsschutzgesetz Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.

Hintergrund

In der offiziellen Sprachvorgabe ist vom neuen Infektionsschutzgesetz oder vom dritten Maßnahmenpaket zum Bevölkerungsschutz die Rede. Fakt ist: Mit dem vorgeblichen Ziel, den Gesundheitsschutz der Bürger zu erhöhen, erteilt sich die Regierung einen Blankoscheck, jederzeit umfassende Einschränkungen der Freiheits- und Bewegungsrechte der deutschen Bevölkerung anordnen zu können. Die Grundlage dafür bildet die Krise, die „epidemische Notlage nationaler Tragweite“, die die Bundesregierung quasi zu Beginn jeder jährlichen Influenza-Saison ausrufen kann.

Die bisher auf Grundlage der Verordnung getroffenen Kontakt- und Reisebeschränkungen sowie die Einschränkungen des Demonstrations- und Versammlungsrecht werden von der Bundesregierung zur rechtsverbindlichen Norm erhöht: eine in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beispiellose Kompetenzerweiterung, die das Mitspracherecht des Parlaments aushebelt und damit die wichtigste Kontrollinstanz der Exekutive faktisch ausschaltet.

Von Alkoholverbot und Ausgangssperren, Kontakt- und Reiseverbot, zur Verhängung von Quarantänemaßregeln bis hin zum richterlich angeordneten Gewahrsam von Bürgern, die die Quarantäne mißachten: Mit dem nötigen Schutz vor Ansteckung könnte die Regierung praktisch jede Maßnahme rechtfertigen. Der Regierung geht es darum, sich Rechtssicherheit zu verschaffen für ihre zahlreichen, im Lockdown begangenen Rechtsbrüche. Weil die Verwaltungsgerichte die von der Regierung rechtswidrig verfügten Pandemiemaßnahmen mit Blick auf die Wahrung der Freiheitsrechte und die allgemeine Verpflichtung zur Verhältnismäßigkeit reihenweise gekippt haben, will sich die Bundesregierung einen eigenen „Impfschutz“ vor den millionenfach auf sie zurollenden Schadensersatzklagen verschaffen. Die Regierung will sich einen Freifahrtschein für die Krise ausstellen. Der Bevölkerungsschutz dient lediglich als ein Tarnbegriff für die umfassende Selbstermächtigung des Merkel-Kabinetts.

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