An die Bischöfe und Kirchenführer
Die EKD hat empfohlen, die Kindstötung bis zum 5. Monat vor der Geburt straffrei zu stellen, um diese zu „entkriminalisieren“. Bitte weisen Sie dieses skandalöse Ansinnen umgehend zurück. Die Verteidigung des Lebensschutzes und der menschlichen Würde sind grundlegende ethische Prämissen der Kirche. Bei einer Abtreibung stirbt ein Mensch. Der Vorstoß der EKD, das christliche Tötungsverbot aufzuweichen, empfinde ich als historisch beispiellosen Dammbruch. Ich appelliere an Sie, sich umgehend vom Beschluss der EKD zu distanzieren und diese aufzufordern, zum christlichen Glauben zurückzukehren.
Hintergrund
Der schrittweise Rückzug der evangelischen Kirche aus den Grundsätzen des christlichen Glaubens ist seit Jahren im vollen Gange. Ob LGBT- und Klimakatastrophenpropaganda, die kritiklose naive Unterstützung der muslimischen Massenmigration oder Gender-Gedöns: Bei allen politisch verordneten Moralpositionen marschiert die EKD mit wehenden Fahnen vorneweg. Vor einigen Tagen gaben die EKD-Führungsfunktionäre nun auch die ethische Prämisse des Lebensschutzes offiziell auf und empfahlen in einer offiziellen Stellungnahme, Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
So spricht sich die EKD für eine »abgestufte Fristenkonzeption« aus. Erst ab der 22. Lebenswoche des Kindes solle die Strafbarkeit von Abtreibung greifen. Dieser Zeitpunkt macht insofern sprachlos, da Abtreibung unter Einhaltung einer ohnehin lax gehandhabten Beratungspflicht lediglich bis zur 12. Schwangerschaftswoche straflos ist. Die EKD geht weit darüber hinaus und schreibt, daß dem »Recht des Ungeborenen auf Leben« erst bei »fortschreitender Schwangerschaft« Gewicht gegenüber dem »Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren« eingeräumt werden solle.
Der Zeitpunkt, nun auch offiziell den unbedingten Grundsatz des christlichen Lebensschutz aufzukündigen und überdies verfassungsrechtliche Konventionen zu schleifen, kommt nicht von ungefähr. Seit März dieses Jahres tagt auf Betreiben der Bundesregierung ein Gremium aus »Expertinnen und Experten«, um juristische Möglichkeiten zu prüfen, Abtreibung und Leihmutterschaft zu legalisieren. In dieses Gremium zur Klärung wichtiger ethischer Grundpositionen waren die Kirchen von Anfang nicht eingebunden, was an sich schon ein Skandal ist. Im Fall der EKD dürfte die Empörung gleichwohl gering gewesen sein, da ihre Position quasi deckungsgleich mit SPD wie Grünen ist, wie ihre Stellungnahme nahelegt.