Keine Werbung für Abtreibung

Keine Werbung für Abtreibung

Ein Aufruf an die Bischöfe

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An die Bischöfe

Werbung für Abtreibung soll nach den Plänen der Ampelregierung vollständig legal werden. Damit würde ein weiterer Baustein im Regelungswerk zum Schutz des ungeborenen Lebens vernichtet. Ich ersuche Sie, in Ihrer Position als Vertreter der christlichen Kirche in Deutschland Widerstand gegen diese Pläne zu leisten. Es darf zu keiner Aufweichung der Schutzregelungen kommen, die langfristig zu einer Normalisierung von Abtreibung führen. Legale Werbung für Abtreibung widerspricht unserem christlichen Menschenbild. Deshalb muss Paragraf 219a StGB erhalten bleiben. Bitte setzen Sie sich mit ganzer Kraft dafür ein.

Hintergrund

Laut § 219 a StGB ist Werbung für Abtreibung verboten. Werbung macht, wer „öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder solchen Inhalts bekanntgibt“. Wer dies tut, macht sich strafbar, weil er für eine Handlung wirbt, die selbst strafbewehrt ist. Nun soll dieses Verbot fallen.

Die Kirche hat sich in dieser Frage nicht in der nötigen eindeutigen Weise positioniert. Zwar spricht sich die Katholische Bischofskonferenz gegen die Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch aus, würde andererseits eine Reform des Werbeverbots mittragen. In der evangelischen Kirche gehen die Ansichten auseinander. Während die Evangelischen Frauen sich den Plänen der Ampel zur Abschaffung des Werbeverbots anschließen, sprechen sich die Kirchenleitungen für dessen Erhalt aus.

Die Begründung, Werbung für Abtreibung zuzulassen, damit Frauen uneingeschränkt an Informationen kommen, ist vorgeschoben. Denn schon jetzt ist dank Internet und der flächendeckenden Versorgung auskunftsfähiger Arztpraxen ein nahezu freier Zugang zu allen wichtigen Informationen rund um die Abtreibung möglich. Der in Teilen immer noch vorhandene staatliche Schutzauftrag für das ungeborene Leben wurde im Laufe der Zeit zu einem weit verzweigtem Hilfs- und Beratungsangebot ausgebaut, das sich explizit an Frauen richtet, die sich im Konflikt mit ihrer Schwangerschaft befinden. Gesetzlich sind die Beratungsstellen verpflichtet, das Leben des ungeborenen Kindes zu schützen. Entsprechend müssen Sie zur Erhaltung des Lebens eine aktive Unterstützung und kompetente Beratung anbieten. Von einem Informationsdefizit, wie es diejenigen suggerieren, die eine Zulassung der Abtreibungswerbung wünschen, kann angesichts dieser Sachlage nicht die Rede sein.

Der Tod kann nicht die Lösung sein und darf schon aus Gründen der Ethik nicht beworben werden. Darum geht es der SPD, Grünen und FDP auch nicht, wenn sie versuchen, den § 219 a abzuschaffen und Werbung für Abtreibung zu legalisieren: Durch ständig verfügbare Information und sichtbare Hinweise in Arztpraxen und Apotheken soll Abtreibung so normal und alltäglich werden wie eine Blinddarmoperation – und am Ende auch ebenso legal.

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