An die Bundesregierung
Wir fordern die Bundesregierung auf, durch eine entsprechende Gesetzesänderung dafür zu sorgen, daß IS-Kämpfern mit zwei Pässen die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wird. Wer als Deutscher mit doppelter Staatsangehörigkeit an Kampfhandlungen von Terrormilizen teilnimmt, hat sein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft verwirkt. Diese Forderung muß schnellstmöglich in ein Gesetz umgewandelt werden.
Hintergrund
Nach derzeit geltender Rechtslage verlieren Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft den deutschen Paß, wenn sie ohne Genehmigung der deutschen Behörden in ausländischen Streitkräften Dienst tun. Die Regelung gilt bisher nicht für Kämpfer, die in Milizen wie dem „Islamischen Staat“ kämpfen, da dieser laut gängiger Rechtsauffassung keine Staatsqualität besitzt.
Es müssen in dieser bedeutsamen Angelegenheit klare Zeichen und Signale gesetzt werden.
Mittlerweile verstärken sich auch innerhalb verschiedener Parteien - wie der CSU, FDP und der AfD - die Forderungen nach Aufhebung eines juristischen Rückwirkungsverbotes, da für Dschihadisten, die bereits in der Vergangenheit für den IS kämpften, nun inhaftiert sind und nach Deutschland zurückkehren, eine etwaige Neuregelung eingedenk des Paßentzuges nicht greifen würde.
Gerade angesichts der Äußerungen von US-Präsident Donald Trump ist eine schnelle und nachhaltige Lösung das Gebot der Stunde. Präsident Trump hatte Deutschland und andere europäische Staaten dazu aufgerufen, mehr als 800 in Syrien inhaftierte Kämpfer des IS zurückzunehmen und vor Gericht zu stellen.