An die Bundesregierung
Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen prüft ein Strafverfahren gegen Deutschland, weil das Bundesverfassungsgericht die rechtswidrigen EZB-Anleihekäufe faktisch als verfassungswidrig erklärt hat. Laut von der Leyen dürfe aber nur der Europäische Gerichtshof über die EU-Politik urteilen. Durch von der Leyens Handeln werden unser Bundesverfassungsgericht, als höchste deutsche Rechtsinstanz sowie unser Grundgesetz ausgehebelt. Wir fordern Sie daher auf, sich auf die Seite unseres Bundesverfassungsgerichtes zu stellen und das Grundgesetz gegen die EU zu verteidigen.
Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hatte beanstandet, daß der EUGH zugunsten der EZB entschieden hatte. Auch in Zukunft soll diese weiterhin unkontrolliert Anleihen aufkaufen dürfen. Davor wollte das Bundesverfassungsgericht Deutschland bewahren. Frau von der Leyen und diverse Parteienvertreter der CDU sagen: Allein der EU-hörige Europäische Gerichtshof darf noch über die EU-Politik urteilen. Das Bundesverfassungsgericht kann diese selbst dann nicht stoppen, wenn die Politik von der EU und von der EZB ganz offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt. Das heißt: Das Grundgesetz soll außer Kraft gesetzt werden. Das ist die Aufforderung zum Verfassungsbruch und der klare Ruf nach dem Ende jeder deutschen Souveränität.
Dies ist ein offener Versuch, das oberste deutsche Gericht zu entmachten. Unser Grundgesetz muß daher unbedingt geschützt werden. Das Bundesverfassungsgericht muß die höchste Rechtsinstanz Deutschlands bleiben.