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Freihandel: Ja! TTIP: Nein! – Keine Geheimjustiz in Europa!

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Petition an die Regierung

Keine Geheimjustiz in Europa!

Für das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) ist eine Klausel im Gespräch, die es ausländischen Konzernen ermöglichen soll, Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe gegen EU-Staaten durchzusetzen. Dass könnte passieren, wenn nationale Gesetze die Gewinnmöglichkeiten der Konzerne einschränken würden, z. B. durch Umwelt- oder Verbraucherschutzstandards.

Das hätte eine große Einschränkung des Umwelt- und Verbraucherschutzes zur Folge! So wäre es z. B. kaum noch möglich, Maßnahmen gegen den Verkauf gentechnisch veränderter oder hormonbehandelter Lebensmittel zu ergreifen.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages müssten immer die Belange internationaler Konzerne berücksichtigen. Sie wären also ihrem Gewissen und dem Wählerwillen nur noch eingeschränkt verpflichtet. Das ist eine Gefahr für die Demokratie!

Die Schadensersatzforderungen sollen vor geheimen Schiedsgerichten verhandelt werden. Deutsche Gerichte werden so umgangen. Das bedeutet eine Entmachtung des Rechtsstaats!

Schützen Sie den Rechtsstaat, damit er uns schützen kann!

Lassen Sie nicht zu, dass geheime Gerichte den Steuerzahler zu Milliardenzahlungen verurteilen, ohne dass es eine Einspruchsmöglichkeit gibt!

Verteidigen Sie die Freiheit der Abgeordneten!

Verhindern Sie, dass der Schutz der Verbraucher und der Umwelt verwässert wird!

Beziehen Sie eindeutig Position gegen die „Investitionsschutzklausel“ (ISDS)!

Hintergrund

Zwischen der EU und den USA soll ein transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) ausgehandelt werden. Bislang ist in einer „Investitionsschutzklausel“ die Einführung besonderer Schiedsgerichte vorgesehen. Vor diesen Schiedsgerichten sollen private Unternehmen den Staat auf Milliarden Entschädigung verklagen können, wenn diese meinen, dass ein Staat gegen die Vorgaben des TTIP verstoßen hat.

Das wäre z. B. der Fall, wenn genetisch veränderte Lebensmittel, die in den USA zugelassen sind, in der EU verboten würden. Selbst die Kennzeichnungspflicht derartiger Lebensmittel könnte unter Umständen eine Klage vor dem geheimen Schiedsgericht auslösen.

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