An die Bundesregierung
Wir fordern die Bundesregierung auf, daß seit dem Jahre 1964 bestehende deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen aufzukündigen. Laut dieses Abkommens sind in der Türkei lebende Eltern türkischer Arbeitnehmer über die deutsche Sozialversicherung mitversichert. Der diesem zugrunde liegende Familienbegriff richtet sich nach ausschließlich türkischen Vorschriften. Die durch den Steuerzahler zu tragenden Kosten belaufen sich auf zweistellige Millionenbeiträge pro Jahr. Daher fordern wir die Kündigung dieses Abkommens und eine Neuverhandlung auf europäischer Basis, da einheimische Versicherte in hohem Maße benachteiligt werden.
Hintergrund
1964 wurde zwischen der Türkei und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen beschlossen. Mittels dieses Abkommens sollte für Türken die Anreize intensiviert werden, in Deutschland zu arbeiten. Im Abkommen wurde vereinbart, daß in der Türkei lebende Familienangehörige über die deutschen Sozialkassen mitversichert sind. Für dieses Abkommen muß der deutsche Steuerzahler jährlich zweitstellige Millionenbeiträge aufbringen. Mittlerweile vermehren sich zwischen den beiden Staaten die Auseinandersetzungen eingedenk des Auslegung des Abkommens. Nach deutscher Auslegung sollen als Familienangehörige lediglich die Eheleute und Kinder des Versicherten zu verstehen sein - so wie es auch für deutsche Mitversicherte gilt. Allerdings greift in diesem Abkommen die türkische Auslegung. Und die sieht vor, dass auch die Eltern des Versicherten als Familienangehörige mitversichert sind. Auch wenn diese nie einen Beitrag in die deutschen Sozialversicherungskassen eingezahlt haben.