Weibliche Genitalvertümmelung in Deutschland auf dem Vormarsch

Quelle: marialourdes.blog.com

In Deutschland lebten im Jahr 2017 schätzungsweise rund 50.000 Frauen, deren Genitalien aus religiösen Gründen verstümmelt wurden. Diese »Beschneidungen« stehen im Einklang mit dem Koran, nicht aber mit den in Deutschland geltenden Gesetzen.

In islamisch geprägten Staaten ist die Genitalverstümmelung bei Frauen ein religiöses Zeremoniell, das im Einklang mit dem Koran und der Scharia steht. Frauen werden die Klitoris wie auch die äußeren und inneren Schamlippen auf teilweise bestialische Art beschnitten respektive entfernt. Insbesondere in Ägypten, Eritrea, Somalia, Äthiopien, Mali und dem Irak ist diese Praxis extrem weit verbreitet. Frauenschutzorganisationen berichten, dass weltweit mehrere Millionen Frauen jährlich dieser Folter unterzogen werden. Die Folgen davon sind verheerend. Viele Opfer sterben unmittelbar oder kurz nach der Prozedur. Diejenigen, die überleben, leiden ihr Leben lang an heftigen Schmerzen und tragen psychische Schäden davon. 

Das, was einst weit weg erschien, hat nun aber längst Deutschland erreicht. Mehr als 50.000 von dieser Verstümmelung betroffene Frauen lebten im Vorjahr hierzulande, Tendenz steigend. Die Dunkelziffer soll vermutlich noch weit höher liegen. Denn nicht nur, dass im Zug der Flüchtlingskrise zahlreiche dieser Opfer das Land erreicht haben; auch aktuell setzt sich bei den islamisch geprägten »Flüchtlingen« sowie auch schon länger hier lebenden Migranten mehr und mehr diese Form der Islamisierung durch. Immer öfter berichten Ärzte, dass Frauen und Mädchen jedes Alters aufgrund der Schmerzen nach diesen Verstümmelungen vorstellig werden. Häufig werden vor allem jüngere Mädchen unter dem Vorwand einer großen Festlichkeit in die Heimatländer ihrer Vorfahren geschickt, um dort dann diese Tortur über sich ergehen lassen zu müssen.

Absurderweise werden diese Taten nicht in der kriminalpolizeilichen Statistik erfasst, da religiös motivierte Körperverletzungen als der Religion zugehörig Rituale und nicht als Straftaten verstanden und bezeichnet werden.