Viermal im Jahr die Rechnung

Rundfunkbeiträge werden vierteljährlich fällig. Der Rhythmus ist verwaltungstechnisch vorgegeben.

Ist der öffentliche Rundfunk überhaupt dazu berechtigt, die Rechnungen im vierteljährlichen Rhythmus zu stellen? Für viele Verbraucher kommt der Schock, wenn sie die hohe Rechnung von 53,94 Euro erhalten. Für manche ist die monatliche Belastung von 17,98 Euro eher zu verdauen - auch wenn es nur gefühlsmäßig einen Unterschied macht.

Auf der Internetseite des Rundfunkbeitragsservice heißt es dazu offiziell:

"Eine monatliche Zahlung des Rundfunkbeitrags ist nicht möglich. Der Rundfunk­beitragsstaats­vertrag sieht generell einen vierteljährlichen Zahlungsrhythmus vor. Die Fälligkeit liegt hierbei in der Mitte eines Dreimonatszeitraums. Alternativ kann aber eine vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Vorauszahlung gewählt werden."

Es scheint jedoch Ausnahmen zu geben. Wie die Berliner Morgenpost berichtete, können in Berlin und Brandenburg mit dem Beitragsservice des RBB monatliche Raten vereinbart werden.

Ob sich dadurch die Zahlungsfreude erhöht, mag jedoch bezweifelt werden. Für Viele ist der Beitrag schlicht zu hoch.