Verfassungsrechtler: Richterauswahl ist strategischer Zug der SPD zur Ausschaltung der AfD

Der Staatsrechtler Prof. Dr. Franz Josef Lindner und der Journalist Julian-Reichelt warnen: Der SPD-Plan zielt auf ein AfD-Verbot ab, unterstützt durch parteifreundliche Kandidatinnen im 2. Senat des BVerfG.

Die Verfassungsrichterwahl ist nach Einschäftzung des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Franz Josef Lindner wohl ein strategischer Schachzug der SPD, um ins Kanzleramt zurückzukehren und ein Linksbündnis mit Grünen und Linken zu etablieren.

AfD-Verbot, um die SPD mit einem linken Bündnis an die Macht zu verhelfen?

Der Plan zielt auf ein AfD-Verbot ab, unterstützt durch parteifreundliche Kandidatinnen im 2. Senat des BVerfG. Ein erfolgreiches Verbot würde 151 Mandate wegfallen lassen, wodurch SPD, Grüne und Linke mit 269 Mandaten die Mehrheit hätten. Ein rot-rot-grüner Koalitionsvertrag und Klingbeil als Kanzler per Misstrauensvotum könnten folgen, ohne Neuwahlen bis 2029. Ohne AfD und eine geschwächte Union könnte das Bündnis 2029 dominieren. Die SPD hält an ihren Kandidatinnen fest, während die Union durch Zustimmung zu diesen und einem AfD-Verbot riskiert, machtpolitisch ausgeschaltet zu werden.

Der Jurist/Verfassungsrechtler, Prof. Dr. Franz Josef Lindner, fasst auf X/Twitter die Lage zusammen:

»[...] Die aktuelle Diskussion um eine der Kandidatinnen ist vordergründig. Sie verdeckt den Blick auf die eigentliche Motivationslage, nämlich auf die strategische Machtoption der SPD in einem reinen Linksbündnis.

Diese Option besteht aus mehreren Bausteinen:

(1) SPD strebt laut jüngstem Parteitagsbeschluss ein AfD-Verbot an.

(2) Für das Verbotsverfahren ist der 2. Senat des BVerfG zuständig.

(3) Dort sind aktuell Richterstellen nachzubesetzen.

(4) SPD schlägt Kanidatinnen vor, die sich öffentlich positiv zu einem Verbotsverfahren geäußert haben. Im Falle eines Verbotsantrags steigen also aus Sicht der SPD die Erfolgschancen deutlich.

(5) Verbietet das BVerfG tatsächlich die AfD (was bei Bündelung der Kräfte in 2- 3 Jahren zeitlich durchaus möglich wäre), fallen automatisch die 151 BT-Mandate der AfD weg. Der Bundestag hätte damit statt 630 nurmehr 479 Mitglieder. Die Kanzlermehrheit läge bei 240. SPD, Grüne und Linke verfügen über 269 Mandate.

(6) SPD schließt mit Linken und Grünen einen Koalitionsvertrag über ein rot-rot-grünes Regierungsbündnis.

(7) Klingbeil wird per konstruktivem Misstrauensvotum nach Art. 67 GG zum Kanzler gewählt. (7) Neuwahlen gibt es nicht, rot-rot-grün regiert bis zum nächsten regulären Wahltermin Anfang 2029.

(8) Bei den Wahlen 2029 hätte das Linksbündnis wenig zu befürchten. Denn die AfD wäre ausgeschaltet, könnte also nicht zur Wahl antreten und eine neue Partei im nicht linken Spektrum wäre so schnell nicht aufgebaut. [...]«

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