Reform des Strafrechtes führt zu milderen Strafen für Mörder

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat eine Expertenkommission einberufen, die die Herabsetzung des Strafmaßes für Tötungsdelikte und die Berücksichtigung der Gesinnung des Täters vorschlägt.

Wie unter anderem der Spiegel berichtete, sollen Teile des Strafrechtes reformiert werden. Einerseits soll nicht mehr zwischen den Tätertypen „Mörder“ und „Totschläger“ unterschieden werden, weil diese Begriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus stammen sollen. Auch die Definitionen von „Heimtücke“ und „niedere Beweggründe“ sollen fallen. Andererseits soll jedoch die Gesinnung des Täters stärker berücksichtigt werden. Rassistisch motivierter Totschlag soll als Mord geahndet werden können.

Außerdem sollen die Richter mehr Freiraum bei der Festsetzung des Strafmaßes bekommen. Mord müsse demnach nicht mehr automatische mit lebenslänglicher Gefängnisstrafe geahndet werden. Insgesamt solle der Justiz ermöglicht werden, mildere Sanktionen verhängen zu können.

Kritiker befürchten zweierlei Entwicklungen. Einerseits wird das ohnehin schon milde Strafmaß noch weiter herabgesetzt werden. Schon jetzt werden Täter oftmals nach Jugendstrafrecht verurteilt, obwohl sie schon volljährig sind. Andererseits wird durch die Einbeziehung der Gesinnung des Täters eine Art Gesinnungsstrafrecht eingeführt. Dies würde gegen das Gleichheitsprinzip vor dem Gesetz verstoßen.