Gericht stuft Günthers Verfassungsangriff bei Lanz als Privataussage ein trotz eindeutiger Faktenlage

Das Verwaltungsgericht des Landes Schleswig-Holstein hat trotz einer völlig klaren und unbestreitbaren Beweislage die abstruse Behauptung der Anwälte von Ministerpräsident Daniel Günther anerkannt: Er habe seine massiven, teils verfassungswidrigen Angriffe gegen Nius angeblich als Privatperson getätigt – und nicht in seiner Eigenschaft als Amtsträger.

Diese Entscheidung stellt eine offenkundige Verhöhnung der Bürger und einen weiteren markanten Fall richterlicher Realitätsverweigerung dar. Günther hatte in der ZDF-Sendung von Markus Lanz das Medium Nius als „Feind der Demokratie“ bezeichnet, behauptet, in Artikeln über ihn stimme „in der Regel nichts“, und die Berichterstattung als „vollkommen faktenfrei“ diffamiert. Das Gericht wies die Unterlassungsklage von Nius dennoch ab und erklärte, die Aussagen seien dem Land Schleswig-Holstein nicht zurechenbar, weil Günther sie „als Parteipolitiker“ bzw. „Privatperson“ getätigt habe.

Wenn der Amtseid vor der Kamera steht – und das Gericht wegschaut

Die tatsächliche Beweislage lässt an Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig:  
- Günther wurde über die Staatskanzlei Kiel – seine dienstliche Amtsstelle – zur Sendung eingeladen.  
- Im Studio wurde er ausdrücklich als „Ministerpräsident von Schleswig-Holstein“vorgestellt.  
- Er selbst sagte wörtlich vor laufender Kamera: „Ich bin nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein.“

Von der Staatskanzlei eingeladen, als MP angekündigt, als MP aufgetreten – und trotzdem „Privatmann“

Trotz alledem konstruiert das Gericht eine künstliche Trennung der Rollen und behauptet, die inkriminierten Äußerungen stünden in einem „allgemeinen medienpolitischen Zusammenhang“, in dem sich Günther nicht auf sein Amt berufen habe. Eine Argumentation, die an Absurdität und Lebensfremdheit kaum zu überbieten ist.

Beatrix von Storch trifft den Nerv: „Das Urteil ist FALSCH – und der Rechtsstaat kaputt“

Beatrix von Storch (AfD) hat diesen Skandal in aller Deutlichkeit benannt. Sie schrieb wörtlich:

„Wir müssen über unseren Rechtsstaat reden. Der braucht Gerichte, die Recht sprechen. Nicht Unrecht. Und die unpolitisch sind. Man nennt das Gewaltenteilung. Wenn Günther ausdrücklich als MP auftritt und nicht privat und das Gericht das dann nicht berücksichtigt, dann ist das Urteil FALSCH. So eine Justiz brauchen wir nicht. Gewaltenteilung und damit Rechtsstaat sind dann kaputt. Und wer darauf hinweist „delegitimiert“ nicht den Rechtsstaat. Er will nur einen funktionierenden wiederhaben.“

Richterliche Rollentrennung: Wenn Kafka in Kiel regiert

Das Urteil des Schleswig Gerichts beweist einmal mehr, daß den letzten Jahrzehnten eine beispiellose Politisierung der Gerichte stattgefunden hat. Viele Richter betrachten sich offenbar nicht mehr primär als unabhängige Rechtssprecher, sondern als verlängerter Arm der etablierten Politik – bereit, deren Zirkel gegenseitig zu schützen und zu stützen, selbst wenn das bedeutet, offenkundige Tatsachen zu ignorieren und das elementare Rechtsempfinden der Bürger mit Füßen zu treten.

Die neue Immunität: Diffamieren im Amt – Haftung als Privatperson

Was dieses Urteil im Umkehrschluss bedeutet, ist alarmierend: Politiker könnten künftig in offizieller Funktion beliebig diffamieren und sich danach einfach auf eine angebliche Privatrolle zurückziehen – selbst wenn sie über die Staatskanzlei eingeladen wurden, als Amtsträger angekündigt und sich selbst ausdrücklich auf ihr Amt berufen haben. Das Gericht hat genau diesen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.

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