Familienclans in Deutschland haben mehr als 500.000 Mitglieder

Die Bundesregierung hat neue Zahlen zur sogenannten Clankriminalität veröffentlicht und diese innerhalb der organisierten Kriminalität (OK) eingeordnet. Rund eine halbe Million Mitglieder ist den Familienclans in Deutschland zugehörig, so das Bundesinnenministerium.

Einordnung und Definition

Die Bundesregierung ordnet 36 von 647 im Jahr 2024 erfassten Gruppierungen der Organisierten Kriminalität als "Clankriminalität" ein. Gemeint sind meist familienbasierte, migrantisch geprägte Strukturen mit hierarchischer Organisation und internen Normen, die Ermittlungen erschweren können.

Herkunft der 36 erfassten Clans

13 arabischstämmig, 11 Mhallamiye (arabischsprachige Gemeinschaften mit Wurzeln u. a. in Türkei, Libanon, Syrien), 9 türkischer Herkunft, 2 kurdischer Abstammung und 1 vom Westbalkan.

Aktionsfelder und Internationalität

Häufiges Auftreten von Clanmitgliedern in der Wachschutz- und Sicherheitsbranche. 22 von 36 Clans agieren auch international (EU- und Drittstaaten); 4 pflegen dauerhafte Auslandsbeziehungen zu anderen Gruppierungen.

Größenordnung

Schätzungen gehen von rund 500.000 Clanmitgliedern insgesamt aus.

Bekämpfung

Seit 2019 koordiniert die Bund-Länder-Initiative „BLICK“ den Informationsaustausch (u. a. Berlin, Bremen, Niedersachsen, NRW, BKA, Bundespolizei, Zoll).

Offene Punkte

Keine Angaben zu Gewalt gegen Polizei/Rettungskräfte oder zu Massenschlägereien rivalisierender Clans. Die Veröffentlichung erfolgte auf eine parlamentarische Anfrage der AfD; nicht alle Fragen wurden beantwortet.