EZB-Anleiheaufkäufe: EU und EZB gegen BVerfG

EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen hält der EZB-Chefin Christine Lagarde den Rücken frei, das Bundesverfassungsgericht erst einmal zu ignorieren. Am Ende entscheide sowieso der EuGH, so von der Leyen sinngemäß.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat kürzlich das Aufkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) für Staatsanleihen teilweise für grundgesetzwidrig erklärt [siehe Bericht »Freie Welt«].

Es stellte sich damit erstmals offen gegen die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen kündigte daraufhin an, zu prüfen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten [siehe Bericht »Freie Welt«]. Sie betonte, dass das letzte Wort zum EU-Recht immer in Luxemburg gesprochen werde, nicht woanders. Damit stellt sie sich gegen das BVerfG.

Damit kommt Ursula von der Leyen der EZB-Präsidentin Christine Lagarde zur Seite [siehe auch Bericht »Spiegel«]. Von der Leyen hält somit Lagarde den Rücken frei, vorerst mit der bisherigen EZB-Politik fortzufahren. Beide Frauen stehen unter Druck, weil sie wegen ihrer Politik in der Corona-Krise unter Kritik gerieten. Nun bemühen sich beide als Krisenmanagerinnen.

Im »Spiegel« wird die Drohung von der Leyens mit einem Vertragsverletzungsverfahren auch als ein Akt der Emanzipation der EU von Deutschland gewertet. Von der Leyen könne nun zeigen, wie ernst sie die Angriffe auf die Autorität des EuGH's nehme und dass sie nicht einmal vor einem Konflikt mit ihrem Heimatland zurückschrecke, heißt es dort.

Im Grunde genommen ist es auch eine Frage, in wie weit die nationale Souveränität gegen die EU behauptet werden kann, oder ob am Ende sowieso die europäische Gerichtsbarkeit entscheidend sei.

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