Ausreise-Regel für Wehrfähige: Pistorius rudert zurück, Kritiker sehen Verfassungsproblem

Nach tagelangem Wirbel um eine umstrittene Regelung im neuen Wehrdienstgesetz zieht Boris Pistorius Klarheit die Notbremse: Wehrfähige Männer zwischen 17 und 45 Jahren brauchen derzeit angeblich keine Genehmigung für längere Auslandsreisen. Dennoch werfen Rechtsexperten dem Ministerium vor, das Gesetz mit einer einfachen Verwaltungsvorschrift zu umgehen.
Die umstrittene Vorschrift im Wehrdienstgesetz
Seit Jahresbeginn 2026 sieht Paragraf 3 des neuen Wehrdienstgesetzes vor, dass Männer im wehrfähigen Alter eine Genehmigung der Bundeswehr einholen müssen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Die Regelung war zunächst kaum aufgefallen, löste aber nach Bekanntwerden heftige Debatten aus. Kritiker sprachen von einer faktischen Ausreisesperre und einem Eingriff in die Freizügigkeit.
Pistorius reagiert mit Klarstellung und Ausnahme
Der Verteidigungsminister stellte Ende letzter Woche klar: Solange der Wehrdienst freiwillig bleibt, ändert sich für die betroffenen Männer nichts. "Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung", betonte Pistorius gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Das Ministerium hat inzwischen eine Allgemeinverfügung und eine interne Verwaltungsvorschrift erlassen, die die Genehmigungspflicht vorerst aussetzt. Längere Auslandsaufenthalte müssen weder angezeigt noch beantragt werden. Für den möglichen Spannungs- oder Verteidigungsfall sollen später eigene Verfahren greifen.
Experten kritisieren rechtliche Unsicherheiten
Verfassungsrechtler wie Prof. Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg halten die Lösung für unzureichend. Eine Verwaltungsvorschrift könne das Gesetz nicht einfach außer Kraft setzen, argumentiert er. "Das ist nur die notdürftige Reparatur eines schweren Fehlers", sagte der Experte. Entscheidend bleibe der Gesetzestext, der vom Bundestag beschlossen wurde. Eine echte Korrektur müsse durch eine Gesetzesänderung erfolgen, nicht durch interne Anweisungen des Ministeriums. Angesichts der angespannten Weltlage ist das handwerkliche und kommunikative Chaos peinlich.
Beitrag erschien zuerst auf www.freiwelt.net
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