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Verbot von Leihmutterschaft durchsetzen

Nein zum Kinderkauf im Ausland

Verbot von Leihmutterschaft durchsetzen
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Das ist die Petition

An die Abgeordneten des Bundestages

Ich fordere Sie auf, den Kinderkauf im Ausland gesetzlich zu untersagen. Leihmutterschaft in Deutschland ist zwar verboten, doch dieses Verbot wird vielfach unterlaufen, indem deutsche Staatsbürger die Dienste ausländischer Leihmütter in Anspruch nehmen. 

Schieben Sie dieser Praxis einen Riegel vor. Achten Sie das Recht des Kindes auf seine Mutter. Leihmutterschaft verletzt die Würde der Frau, die als Brutkasten mißbraucht wird und schafft gleichzeitig die Voraussetzungen für menschenverachtenden Kinderbeschaffungshandel. Wer im Ausland eine Leihmutter beauftragt und sich auf diese Weise illegal ein Kind verschafft, muss in Deutschland mit Strafen rechnen. Bitte machen Sie sich für ein internationales Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland stark.

Hier Petition unterzeichnen

Ich willige ein, Informationen im Zusammenhang mit dem Fortgang sämtlicher Unterschriftenaktionen per E-Mail oder – soweit ich meine Anschrift angegeben habe – per Post zu erhalten. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen und stimme ihr zu.

Hintergrund

In Deutschland ist Leihmutterschaft durch das Embryonenschutzgesetz zwar verboten, aber die Rechtsprechung ist uneindeutig und vage. Das macht es Paaren verhältnismäßig einfach, die Dienste über ausländische Leihmutter-Agenturen in Anspruch zu nehmen und das so erworbene Kind in Deutschland durch ein Gericht anerkennen zu lassen.

Trotz des eindeutigen Verbots von Leihmutterschaft finden in Berlin und anderen Großstädten Kinderwunschmessen statt, auf denen ganz offen für Leihmutter-Agenturen geworben wird. Es ist nur eine Frage des Geldes. Der Kunde kann wählen zwischen einem Baby aus den USA – Kostenpunkt: Rund 100.000 Euro – oder einem etwas günstigeren Kind aus Zypern oder aus der Ukraine für ungefähr 50.000 Euro.
Der Verfolgungseifer deutsche Behördern für die Inanspruchnahme ausländischer Leihmütter ist gering, sonst würde das Geschäft in Deutschland nicht derart boomen. 

Deutschlands Gesetzgebung sollte sich am Vorbild Italiens orientieren. Die italienische Regierung hat ein gesetzliches Verbot für Leihmutterschaft eingeführt, das sowohl im Inland wie im Ausland gilt. Italienische Stastsbürger, die ausländische Leihmütter in Anspruch nehmen, müssen mit empfindlichen Geldstrafen bis hin zu Haft rechnen. Das Gesetz richtet sich vor allem gegen homosexuelle Paare, die versuchen, auf diese Weise an ein Kind zu kommen.

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