Rundfunkstaatsvertrag in Sachsen-Anhalt kündigen
Nein zu Manipulation, Propaganda und Erziehungsfernsehen
Das ist die Petition
An den AfD-Fraktionsvorsitzenden Ulrich Siegmund
ich ersuche Sie, die notwendigen Schritte zur Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags einzuleiten.
Die Unzufriedenheit der Bürger mit dem tendenziösen Programm von ARD und ZDF ist enorm. ARD und ZDF stehen für eine regierungsnahe Berichterstattung, die eine Mehrheit der Bürger als manipulativ, lückenhaft und durchsetzt von linker Haltungspropaganda empfindet. Der ursprüngliche Auftrag - unabhängig und ausgewogen zu informieren - ist pervertiert zu einem einseitigen Erziehungsfernsehen, das die Masse der Bevölkerung nicht mehr erreicht.
Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ist geprägt von mangelnder Transparenz und uneinholbarer Entfremdung von den Bürgern. Gleichzeitig verschlingt das System monströs hohe Kosten, die in diesen Krisenzeiten nicht mehr zu rechtfertigen sind.
Ich fordere Sie deshalb auf: Leiten Sie nach Ihrer Wahl zum Ministerpräsidenten unverzüglich die Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags in Sachsen-Anhalt ein. Schaffen Sie damit die Voraussetzungen für eine grundlegende Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Finanzierung.
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Hintergrund
Ulrich Siegmund kündigt grundlegenden Umbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an – parlamentarische Mehrheiten und lange Kündigungsfristen entscheiden über die Umsetzung.
Sollte die AfD unter Ulrich Siegmund in Sachsen-Anhalt die Regierung übernehmen, will sie die Rundfunkstaatsverträge kündigen und das bisherige System von ARD, ZDF und Deutschlandradio grundlegend verändern. An die Stelle des gegenwärtigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll nach ihren Vorstellungen ein deutlich verkleinertes Angebot treten, das sich auf die Grundversorgung konzentriert. Politische Vertreter sollen aus den Aufsichtsgremien ausscheiden.
Damit würde Sachsen-Anhalt eine Debatte über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eröffnen, die weit über die Landesgrenzen hinausreicht. Im Mittelpunkt stehen die verpflichtende Finanzierung, die Größe des Sendersystems und die Frage, wie Staatsferne und journalistische Ausgewogenheit gewährleistet werden können.
Verfassungsänderung erschwert die Kündigung
Einer möglichen Regierung unter Siegmund stehen allerdings rechtliche und parlamentarische Hürden bevor. Durch eine Änderung der Landesverfassung im Mai 2026 wurde die Kündigung von Staatsverträgen an die Zustimmung des Landtags gebunden. Der Ministerpräsident könnte den Ausstieg damit nicht mehr eigenständig beschließen.
Selbst bei einer entsprechenden Mehrheit wäre die Kündigung nicht sofort wirksam. Für den MDR-Staatsvertrag gilt eine zweijährige Kündigungsfrist. Der Mitteldeutsche Rundfunk hat zudem rechtliche Schritte gegen die angekündigten Pläne in Aussicht gestellt.
Kündigung könnte Kettenreaktion auslösen
Eine Kündigung des MDR-Staatsvertrags durch Sachsen-Anhalt würde den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) vor massive strukturelle und juristische Probleme stellen und könnte eine bundesweite medienpolitische Kettenreaktion auslösen.
Ein erfolgreicher Austritt eines Bundeslandes würde als Präzedenzfall dienen. Oppositionelle Kräfte in anderen Bundesländern könnten dem Beispiel folgen, um Druck auf die Reformierung oder Abschaffung des aktuellen ÖRR-Systems auszuüben.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland basiert zudem auf dem Solidarprinzip aller 16 Bundesländer. Wenn ein Land dauerhaft ausschert und die Zahlungen einstellt, gerät der Finanzierungsstaatsvertrag ins Wanken. Dies würde die Beitragsberechnungen für alle verbleibenden Bundesländer verändern und könnte entweder zu Beitragsanhebungen im Rest Deutschlands oder zu einem erzwungenen Kahlschlag bei ARD und ZDF führen, der den Zusammenbruch des milliardenschweren Systems zur Folge hätte.
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