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Kein Ausschluss von AfD-Wahlkandidaten

Gegen Willkür, für freie demokratische Wahlen

Kein Ausschluss von AfD-Wahlkandidaten
Teilnehmer2.765
Ziel> 25.000

Das ist die Petition

An die Ministerpräsidentenkonferenz

Ich appelliere in aller Deutlichkeit an Sie: Ermöglichen Sie uns Bürgern freie demokratische Wahlen ohne den pauschalen Ausschluss von Wahlkandidaten.

In Niedersachsen wurde durch eine Gesetzesänderung von SPD und Grünen im April 2026 ein Mechanismus geschaffen, der Wahlleiter ermächtigt, Kandidaten für kommunale Spitzenämter bei „Zweifeln an der Verfassungstreue“ der Kommunalaufsicht zu melden. Als Anhaltspunkt genügt die bloße Mitgliedschaft in der AfD – einer im Bundestag vertretenen, demokratisch gewählten und laut Umfragen derzeit stärksten politischen Kraft. Pauschale Einstufungen der Partei führen zu Prüfverfahren und „Voten“, die Politiker systematisch vom Wahlzettel tilgen.

Dies ist ein antidemokratischer Angriff auf den Pluralismus und die Chancengleichheit der Parteien im demokratischen Wettbewerb sowie ein Angriff auf die freie demokratische Willensbildung des Souveräns. Das Beispiel Niedersachsens ist sofort abzuschaffen. Es darf in Deutschland keine Schule machen. Ich fordere Sie auf, ein solches Vorgehen umgehend zu unterbinden und freie, gleiche und geheime Wahlen ohne parteipolitische Diskriminierung sicherzustellen. 

Hier Petition unterzeichnen

Ich willige ein, Informationen im Zusammenhang mit dem Fortgang sämtlicher Unterschriftenaktionen per E-Mail oder – soweit ich meine Anschrift angegeben habe – per Post zu erhalten. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen und stimme ihr zu.

Hintergrund

Am 28. April 2026 beschloss der niedersächsische Landtag mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen – also ausgerechnet der Parteien, die der AfD als erfolgreichster Oppositionspartei den Weg abschneiden wollen – eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes, der Kommunalwahlordnung und des Kommunalverfassungsgesetzes. Neu ist ein erweitertes Prüfverfahren, das de facto als politisches Instrument gegen unliebsame Konkurrenz dient: Liegen dem Wahlleiter oder Wahlausschuss tatsächliche Anhaltspunkte für berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue vor, muss die zuständige Kommunalaufsicht (bei Landkreisen und größeren Städten das Innenministerium) einbezogen werden. Diese darf öffentlich zugängliche Quellen auswerten und Erkenntnisse des Verfassungsschutzes anfordern. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung bleibt beim örtlichen Wahlausschuss – einer Instanz, die damit zum Exekutor eines klar parteipolitisch motivierten Ausschlussmechanismus wird. 

In der Praxis betrifft dies derzeit ausschließlich AfD-Bewerber. Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wurde vom Wahlausschuss im Landkreis Friesland von der Landratswahl ausgeschlossen; Begründung waren seine Parteirolle sowie Social-Media-Äußerungen. Ähnlich erging es Reinhild Goes bei der Bürgermeisterwahl in Nörten-Hardenberg. Andere AfD-Kandidaten wie Jessica Schülke (Oberbürgermeisterwahl Hannover) und Robert Preuß (Gifhorn) wurden zugelassen – ein willkürliches, inkonsistentes Vorgehen, das die politische Zielrichtung nur umso deutlicher macht. Weitere Verfahren laufen. 

Kritiker – darunter die AfD und Teile der Presse – sehen darin zu Recht eine faktische Diskriminierung einer im Bundestag vertretenen und laut aktuellen Umfragen bundesweit stärksten Partei. Es handelt sich um nichts anderes als einen Anschlag auf freie Wahlen und einen antidemokratischen Willkürakt gegen die erfolgreichste Oppositionspartei, ein „Parteiverbot durch die Hintertür. Die Behauptung der Befürworter, das Verfahren gelte für alle Bewerber und diene dem Schutz der demokratischen Institutionen, entlarvt sich angesichts der einseitigen Anwendung als reine Schutzbehauptung. 

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