AfD-Verbot durch die Hintertür aufhalten
Nein zur Manipulation von Wahllisten!
Das ist die Petition
An die Bundesjustizministerin Hubig,
wir fordern Sie auf, dem undemokratischen Ausschluß von AfD-Kandidaten von Wahllisten in Niedersachsen und darüber hinaus klar entgegenzutreten. Die systematische Nichtzulassung demokratisch nominierter Bewerber allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit kommt einem Parteiverbot durch die Hintertür gleich.
Nur das Bundesverfassungsgericht ist für ein Parteiverbot zuständig – nicht Innenministerien, nicht der Verfassungsschutz und nicht parteilich besetzte Wahlausschüsse. Wenn AfD-Mitglieder wie Martin Sichert, Thorsten Moriße, Justin Vogel, Stephan Bothe oder Reinhild Goes pauschal als nicht verfassungstreu eingestuft und von Landrats- und Bürgermeisterwahlen ausgeschlossen werden, wird der freie Wählerwille ausgehebelt.
Das ist politische Willkür und ein schwerer Angriff auf die Demokratie. Wir fordern Sie auf, als Justizministerin für die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien einzutreten und diese Praxis öffentlich und entschieden zurückzuweisen.
Hier Petition unterzeichnen
Hintergrund
In Niedersachsen und anderen Orten werden AfD-Kandidaten systematisch von Kommunalwahlen ausgeschlossen. Landtagsabgeordnete, Bundestagsabgeordnete und einfache Bewerber werden unter dem Vorwand fehlender „Verfassungstreue“ von den Wahllisten gestrichen. Die Begründung lautet in den meisten Fällen schlicht: Mitgliedschaft in der AfD.
Das ist kein rechtsstaatliches Vorgehen. Das ist ein Parteiverbot durch die Hintertür. Nach dem Grundgesetz ist allein das Bundesverfassungsgericht befugt, eine Partei zu verbieten. Innenministerien, der Verfassungsschutz und parteilich zusammengesetzte Wahlausschüsse haben diese Kompetenz nicht. Dennoch prüfen sie Kandidaten, stufen diese als „ungeeignet“ ein und nehmen sie vom Stimmzettel, ohne konkretes Fehlverhalten, ohne Verurteilung und ohne echte Verteidigungsmöglichkeit.
Fälle wie Martin Sichert in Friesland, Thorsten Moriße in Wilhelmshaven, Justin Vogel in Herzberg, Stephan Bothe in Lüneburg oder Reinhild Goes in Nörten-Hardenberg zeigen das Muster: Die AfD-Mitgliedschaft allein genügt. Öffentliche Kritik an Migration, an etablierten Parteien oder an Medien wird als zusätzlicher Beleg herangezogen. Verfassungsrechtler wie Professor Volker Boehme-Neßler stellen klar: In einer Demokratie schließt man keine Kandidaten vor der Wahl aus. Der Wähler entscheidet, nicht Behörden oder konkurrierende Parteien.
Diese Praxis verletzt die Wahlgleichheit und das freie Wahlrecht. Sie manipuliert den Wählerwillen im Vorfeld und entzieht den Bürgern die Möglichkeit, selbst zu entscheiden. Wer eine nicht verbotene Partei wählt, soll das dürfen. Alles andere ist undemokratisch und gefährdet das Vertrauen in den Rechtsstaat.
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