An Bundesverteidigungsminister Pistorius,
wir, die Unterzeichner, fordern Sie nachdrücklich auf, die verfassungswidrige Ausreisegenehmigungspflicht für deutsche Männer zwischen 17 und 45 Jahren sofort und vollständig aus dem Wehrdienstgesetz zu streichen.
Diese Regelung wurde heimlich ins Gesetz geschmuggelt. Ihr Ministerium hat sie zunächst geleugnet, dann fälschlich die Genehmigung als „automatisch erteilt“ dargestellt und schließlich mit einer bloßen Verwaltungsvorschrift notdürftig zu kaschieren versucht. Eine solche Vorschrift heilt jedoch kein verfassungswidriges Gesetz.
Als zuständiger Minister können und müssen Sie gemeinsam mit der Bundesregierung einen Regierungsentwurf vorlegen, der die Genehmigungspflicht (§ 3 Abs. 2 WPflG) endgültig beseitigt. Das ist der einzig saubere, transparente und dauerhafte Weg.
Hintergrund
Heimlich und ohne jede öffentliche Debatte wurde im neuen Wehrdienstgesetz eine Regelung eingeführt, die deutsche Männer zwischen 17 und 45 Jahren künftig zwingt, eine Genehmigung der Bundeswehr einzuholen, sobald sie länger als drei Monate ins Ausland reisen wollen. Als die Öffentlichkeit davon erfuhr und der Protest laut wurde, versuchte das Verteidigungsministerium unter Boris Pistorius die Sache herunterzuspielen: Zuerst wurde die Existenz der Pflicht geleugnet, dann hieß es, die Genehmigung gelte „automatisch als erteilt“ und die Regelung sei ausgesetzt. Beides stellte sich als unwahr heraus.
Das Ministerium mußte schließlich einräumen, daß es keine echte Ausnahme gibt. Nun soll eine bloße „Verwaltungsvorschrift“ das Problem lösen. Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler kritisiert dieses Vorgehen scharf: Eine Verwaltungsvorschrift kann ein verfassungswidriges Gesetz nicht heilen. Gesetze werden vom Bundestag gemacht, nicht von der Verwaltung. Das Ministerium hat erst etwas Grundrechtswidriges ins Gesetz geschrieben, es bei Kritik geleugnet und versucht nun mit einer notdürftigen bürokratischen Notlösung, die Bürger zu beruhigen.
Dabei wäre der saubere und rechtlich einwandfreie Weg denkbar einfach: Als Verteidigungsminister kann Boris Pistorius gemeinsam mit der Bundesregierung einen Regierungsentwurf erarbeiten und in den Bundestag einbringen, der die Genehmigungspflicht (§ 3 Abs. 2 WPflG) vollständig streicht. Das wäre transparent, dauerhaft und würde jede Grauzone beseitigen. Stattdessen bleibt die verfassungswidrige Regelung im Gesetz stehen und wird nur durch eine Verwaltungsvorschrift „ausgesetzt“ – ein klassischer Fall von staatlicher Willkür.
Dieses Muster ist hochgefährlich: Erst wird heimlich ein Grundrechtseingriff ins Gesetz geschmuggelt, dann wird geleugnet und schließlich mit halbherzigen Tricks die Öffentlichkeit getäuscht. Gegen diese bürgerfeindliche und verfassungswidrige Politik des Verteidigungsministers muß massiv protestiert werden. Die Männer in diesem Land dürfen nicht länger belogen und mit Ausreiseverboten belegt werden.