Von Storch: SPD hat mit Kandidatur von Brosius-Gersdorf Kulturkampf um die Menschenwürde eröffnet

Frauke-Brosius-Gersdorf habe mit der Fragestellung, ob die Menschenwürde für das ungeborene Leben gelte, ein gesellschaftliches Tabu gebrochen und spaltet die Gesellschaft.

»Die rufen den Kulturkampf aus« — erklärt Beatrix von Storch im Video-Interview mit AfD-TV auf YouTube. Die CDU/CSU werde sich entscheiden müssen. Die AfD werde diesen Kulturkampf in aller Klarheit benennen.

Beatrix von Storch ist nicht nur stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, sondern selbst Juristin. In ihrem Interview zerlegt sie kritisch die Aussagen von Frauke Brosius-Gersdorf.

Frauke Brosius-Gersdorf habe – so argumentiert Beatrix von Storch – in ihren aktuellen öffentlichen Auftritten und mit ihren jüngsten Stellungnahmen noch einmal für jeden erkennbar belegt, dass sie keine neutrale Juristin sei, sondern im Grund genommen eine politische Aktivistin.

Es sei in vielen Punkten erkennbar, dass Frauke Brosius-Gersdorf die Wahrheit verdrehe. Viele Dinge, die sie sage, seien juristisch einfach nicht haltbar. So behaupte Brosius-Gersdorf, dass es ein verfassungsrechtliches Dilemma gebe: Wenn es erlaubt sei, in den ersten drei Monaten abzutreiben, dann sei die Menschenwürde entweder doch abzuwägen, oder aber das frühe ungeborene Kind habe keine Menschenwürde.

Diese Argumentation findet Beatrix von Storch verschlagen, weil es im Grund nur eine politische Argumentation sei. Denn in Wirklichkeit habe das Bundesverfassungsgericht klar bestimmt gehabt, dass die Menschenwürde auch für das ungeborene Leben gelte, auch wenn die Abtreibung in den ersten drei Monaten straffrei sei.

Die Idee oder Frage in den Raum zu stellen, ob die Menschenwürde für das ungeborene Kind überhaupt gelte, sei zuvor undenkbar gewesen. Doch Brosig-Gersdorf habe dies getan. Diese neue Debatte habe ein wichtiges Tabu gebrochen. Damit habe Brosius-Gersdorf die Axt an einen wichtigen gesellschaftlichen Konsens gelegt.

Die Frage über Abtreibung oder Nicht-Abtreibung ist eine Frage über Leben und Tod

Damit werde die Gesellschaft gespalten. Es sei ein ultimativer Kulturkampf um die Frage der Menschenwürde entstanden. Die Frage über Abtreibung oder Nicht-Abtreibung sei eine Frage über Leben und Tod.

Es sei erschütternd, so Beatrix von Storch, dass die Kirche in Form von Bischof Bätzing auch noch Partei für Brosius-Gersdorf ergriffen habe. Bischof Bätzing erklärte zwar, er wolle keinen Kulturkampf, doch sei dieser mit diesen Behauptungen zur Relativierung der Menschenwürde in Bezug auf das ungeborene Leben längst erklärt worden. Und die AfD werden diesen Kulturkampf führen und die Themen klar benennen.

SPD strebt ein AfD-Verbot an

Es sei zudem kein Zufall, dass mit Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold von der SPD zwei Kandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht nominiert wurden, die sich beide bereits deutlich für ein Verbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen haben.

Wenn man objektiv die AfD betrachte, gebe es einfach keine ausreichenden Belege für die Notwendigkeit eines Verbotsverfahrens. Und wenn, dann hätte es wenig Chancen auf Erfolg. Daher sei es für die SPD wichtig, Richter ins Bundesverfassungsgericht zu hieven, die diesbezüglich eine einschlägige Meinung abgegeben haben.

Beatrix von Storch fragt: Wie kann eine Person ins Bundesverfassungsgericht berufen werden, die in der Frage des AfD-Verbotes befangen ist, wenn im Bundesverfassungsgricht Unbefangenheit Vorrausetzung für die Rechtssprechung ist?

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