IS-Kämpfern soll bald deutscher Doppelpass entzogen werden können

Schon länger wird darüber gerungen, Kämpfern der IS-Terrormiliz mit zwei Pässen die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Ein Gesetzesvorschlag soll nun bald kommen, allerdings ist immer noch strittig, ob die Regelung auch rückwirkend oder nur für neue Fälle gilt.

Innerhalb der Großen Koalition in Berlin will die SPD nun doch den Weg frei machen für eine Gesetzesänderung zum Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Angehörigen der Terrormiliz »Islamischer Staat«. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) kündigte ihrerseits einen baldigen Gesetzesvorschlag an.

Barley erklärte, dass sie sich mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) weitgehend geeinigt habe. Der von Seehofer vorgelegte Entwurf enthalte allerdings Regelungen, die über den Koalitionsvertrag hinausgehen. »Klar ist, dass wir verfassungsfeste und rechtsstaatliche Lösungen brauchen. Darüber führen wir aktuell Gespräche innerhalb der Bundesregierung«, sagte sie.

Erst vor wenigen Tagen warf CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt dem Bundesjustizministerium vor, das Gesetzesvorhaben zu verschleppen. Auch CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer forderte Barley auf, »endlich ihre Zustimmung« zu geben, damit IS-Kämpfern mit Doppelpass die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden kann.

Justizministerin Barley sagte: »Wenn Deutschen, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die konkrete Beteiligung an einer Kampfhandlung einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann, müssen sie künftig die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können«.

Nach geltender Rechtslage verlieren Doppelstaatler den deutschen Pass, wenn sie ohne Genehmigung der deutschen Behörden in ausländischen Streitkräften Dienst tun. Allerdings gilt diese Regelung für Kämpfer in Milizen wie dem »Islamischen Staat« nach gängiger Rechtsauffassung nicht, weil diese trotz ihres Namens keine »Staatsqualität« hat.

Eine Neuregelung war bereits Thema beim Koalitionsvertrag. Es gibt aber rechtliche Hürden zu klären, etwa ob eine solche Regelung rückwirkend möglich wäre oder nur für künftige Fälle gilt. Innerhalb der SPD wird weiterhin vor allem die Ansicht vertreten, dass eine Rückwirkung bei bisherigen Fällen nicht möglich sei.

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